eID-Karte beantragen
Details
Unionsbürger*innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können eine eID-Karte beantragen. Sie dient dazu, sich digital zu identifizieren und elektronische Dienstleistungen (analog zum deutschen Personalausweis) zu nutzen.
Sie dient nicht als Ausweisdokument, da sie weder Lichtbild noch Unterschrift enthält. Daher besteht auch keine Pflicht, die eID-Karte zu beantragen.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Hinweise
Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre und ist unabhängig vom Alter.
Begriffe im Kontext
elektronischer Identitätsausweis