Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen
Details
Das Gewerberegister der Stadt Bad Salzuflen enthält alle gemeldeten Gewerbetreibenden mit Name, Anschrift und Tätigkeit.
Sie können folgende Arten von Auskünften beantragen:
Einfache Auskunft
enthält nur Grunddaten (Name, Anschrift, Tätigkeit)
kostenfrei
kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail angefragt werden
Erweiterte Auskunft
enthält zusätzlich personenbezogene Daten, z. B. Privatanschrift oder Geburtsdatum
gebührenpflichtig
erfordert schriftlichen Antrag oder Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
wird nur erteilt, wenn ein berechtigtes rechtliches Interesse nachgewiesen wird und keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen
Online-Dienste
Kosten
Die Zahlung der Gebühren ist durch Banküberweisung oder Bareinzahlung nach entsprechender Zahlungsaufforderung (wird zusammen mit der Auskunft erteilt) zu tätigen.
Hinweise
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Gewerberegister wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft durch Gewerbeanzeigen mitgeteilt wurde.
Das Gewerberegister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerbezentralregister (abgekürzt: GZR) siehe: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
Voraussetzungen
Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Unterlagen
Für eine einfache Auskunft
formlose Anfrage
Für eine erweiterte Auskunft
schriftlicher Antrag oder Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Nachweis über berechtigtes rechtliches Interesse
Bearbeitungsdauer
keine Bearbeitungsfrist
Verfahrensablauf
Option 1: Online-Beantragung
Öffnen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Authentifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel.
Reichen Sie Ihre Unterlagen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ein (nur bei erweiterter Auskunft).
Bezahlen Sie die Gebühr (nur bei erweiterter Auskunft).
Nach Absenden des Antrags wird dieser geprüft und Sie erhalten die Auskunft über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW als Download zur Verfügung gestellt.
Option 2: Schriftliche Beantragung
Reichen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag ein.
Reichen Sie Ihre Unterlagen zum Antrag mit ein (nur bei erweiterter Auskunft).
Nach Absenden des Antrags wird dieser geprüft und Sie erhalten die Auskunft (zusammen mit einem Gebührenbescheid bei erweiterter Auskunft) postalisch übermittelt.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)