Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen
Details
Das Gewerberegister enthält alle in Bad Salzuflen gemeldeten Gewerbetreibenden mit Name, Anschrift und Tätigkeit. Sie können eine einfache oder erweiterte Auskunft beantragen. Bei der einfachen Auskunft erhalten Sie Grunddaten kostenfrei; die erweiterte Auskunft mit zusätzlichen Angaben ist kostenpflichtig.
Online-Dienste
Kosten
ZAHLUNGSART
Die Zahlung der Gebühren ist durch Banküberweisung oder Bareinzahlung nach entsprechender Zahlungsaufforderung (wird zusammen mit der Auskunft erteilt) zu tätigen.
Hinweise
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Gewerberegister wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft durch Gewerbeanzeigen mitgeteilt wurde.
Das Gewerberegister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerbezentralregister (abgekürzt: GZR) siehe: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Unterlagen
Bei Auskünften aus dem Gewerberegister wird zwischen einfacher und erweiterter Auskunft unterschieden. Beide können von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sowie von Privatpersonen beantragt werden.
Die einfache Auskunft enthält Grunddaten wie Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden. Diese Angaben sind allgemein zugänglich und können schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erteilt werden.
Die erweiterte Auskunft umfasst zusätzliche personenbezogene Daten, z. B. Privatanschrift oder Geburtsdatum. Sie wird nur erteilt, wenn ein berechtigtes rechtliches Interesse nachgewiesen wird und keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und Angaben zum Antragsteller, zum betroffenen Gewerbebetrieb sowie eine Begründung des rechtlichen Interesses enthalten.
Erweiterte Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden ausschließlich schriftlich erteilt. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist ausgeschlossen.
Bearbeitungsdauer
keine Bearbeitungsfrist
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister in schriftlicher Form oder offnen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Füllen Sie das Formular vollständig aus.
Reichen Sie Ihre Unterlagen ein (schriftlich, online, per E-Mail, oder per Fax).
Bezahlen Sie ggf. die Gebühr für die erweiterte Auskunft.
Sie erhalten die Auskunft als schriftliche Mitteilung / per Post / über das Wirtschafts-Service-Portal-NRW
Rechtsgrundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)