Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen

Details

Das Gewerberegister der Stadt Bad Salzuflen enthält alle gemeldeten Gewerbetreibenden mit Name, Anschrift und Tätigkeit.

 

Sie können folgende Arten von Auskünften beantragen:

Einfache Auskunft

  • enthält nur Grunddaten (Name, Anschrift, Tätigkeit)

  • kostenfrei

  • kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail angefragt werden

Erweiterte Auskunft

  • enthält zusätzlich personenbezogene Daten, z. B. Privatanschrift oder Geburtsdatum

  • gebührenpflichtig

  • erfordert schriftlichen Antrag oder Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW

  • wird nur erteilt, wenn ein berechtigtes rechtliches Interesse nachgewiesen wird und keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen

Kosten

Die Zahlung der Gebühren ist durch Banküberweisung oder Bareinzahlung nach entsprechender Zahlungsaufforderung (wird zusammen mit der Auskunft erteilt) zu tätigen.

Hinweise

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Gewerberegister wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft durch Gewerbeanzeigen mitgeteilt wurde.

Das Gewerberegister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerbezentralregister (abgekürzt: GZR) siehe: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)

Voraussetzungen

  • Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

  • Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

Unterlagen

Für eine einfache Auskunft

  • formlose Anfrage

Für eine erweiterte Auskunft

  • schriftlicher Antrag oder Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW

  • Nachweis über berechtigtes rechtliches Interesse

Bearbeitungsdauer

keine Bearbeitungsfrist

Verfahrensablauf

Option 1: Online-Beantragung

  1. Öffnen Sie den Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW

  2. Authentifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel.

  3. Reichen Sie Ihre Unterlagen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ein (nur bei erweiterter Auskunft).

  4. Bezahlen Sie die Gebühr (nur bei erweiterter Auskunft).

  5. Nach Absenden des Antrags wird dieser geprüft und Sie erhalten die Auskunft über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW als Download zur Verfügung gestellt.

Option 2: Schriftliche Beantragung

  1. Reichen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag ein.

  2. Reichen Sie Ihre Unterlagen zum Antrag mit ein (nur bei erweiterter Auskunft).

  3. Nach Absenden des Antrags wird dieser geprüft und Sie erhalten die Auskunft (zusammen mit einem Gebührenbescheid bei erweiterter Auskunft) postalisch übermittelt.

Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)