Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen

Details

Die Stadt Bad Salzuflen kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigen. Eine Ausnahmegenehmigung kommt nur dann in Betracht, wenn ein besonderer Bedarf besteht und keine andere zumutbare Lösung möglich ist.

Mögliche Ausnahmegenehmigungen betreffen unter anderem:

  • das Befahren von Fußgängerzonen

  • das Parken im Halt- oder Parkverbot

  • das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten

  • das Halten ohne Parkschein an Parkscheinautomaten

  • Abweichungen von Vorschriften zu Fahrzeugmaßen oder Ladung

  • Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Jeder Antrag wird individuell geprüft. Eine erteilte Genehmigung ist immer zeitlich befristet und kann mit Auflagen verbunden sein.

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag

  • Begründung des Antrags

  • ggf. Nachweise zur Dringlichkeit (z. B. Auftrag, ärztliche Bescheinigung, Baustellenplan)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 bis 14 Tage, abhängig vom Umfang der Prüfung.

Verfahrensablauf

  1. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular per Mail oder Post an die Stadt Bad Salzuflen.

  2. Die Stadt Bad Salzuflen prüft den Antrag.

  3. Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung per Post.

Rechtsgrundlagen

  • § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr