Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen
Details
Die Stadt Bad Salzuflen kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigen. Eine Ausnahmegenehmigung kommt nur dann in Betracht, wenn ein besonderer Bedarf besteht und keine andere zumutbare Lösung möglich ist.
Mögliche Ausnahmegenehmigungen betreffen unter anderem:
das Befahren von Fußgängerzonen
das Parken im Halt- oder Parkverbot
das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten
das Halten ohne Parkschein an Parkscheinautomaten
Abweichungen von Vorschriften zu Fahrzeugmaßen oder Ladung
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Jeder Antrag wird individuell geprüft. Eine erteilte Genehmigung ist immer zeitlich befristet und kann mit Auflagen verbunden sein.
Unterlagen
schriftlicher Antrag
Begründung des Antrags
ggf. Nachweise zur Dringlichkeit (z. B. Auftrag, ärztliche Bescheinigung, Baustellenplan)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 bis 14 Tage, abhängig vom Umfang der Prüfung.
Verfahrensablauf
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular per Mail oder Post an die Stadt Bad Salzuflen.
Die Stadt Bad Salzuflen prüft den Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung per Post.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr