das Standesamt muss am Dienstag, den 28.10.2025 aufgrund einer externen Schulung geschlossen bleiben. Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte per Mail an standesamt@bad-salzuflen.de
Wir bitten um Verständnis.
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen, beispielsweise:
Wobei immer Einzelfallprüfungen vom Sachbearbeiter vorgenommen werden müssen. Wenn eine Genehmigung erteilt wird, ist diese immer zeitlich befristet ausgestellt.
Ab 20,00 Euro.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand und ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nach Tarif-Nr. geregelt.
schriftlicher Antrag, in der Regel mit Begründung der Anfrage oder / und Dringlichkeitsnachweise
In der Regel 1 -14 Tage je nach Aufwand
Unter anderem: Straßenverkehrsordnung, Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, Erlasse, Straßen und Wegerecht
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