Zustands- und Funktionsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen
Details
Die Zustands- und Funktionsprüfung ist eine Kontrolle Ihrer privaten Abwasserleitungen, also der Rohrleitungen, die Schmutzwasser von Ihrem Haus in das öffentliche Kanalnetz leiten. Dabei wird geprüft, ob diese Leitungen dicht, stand- und betriebssicher sind. So verhindern wir, dass Abwasser in die Umwelt oder ins Grundwasser gelangt und schützen damit die Gesundheit aller.
Wann ist eine Zustands- und Funktionsprüfung notwendig?
1. Wenn eine neue Abwasseranlage gebaut wird.
2. Wenn bestehende Leitungen wesentlich verändert wurden (= Umbau von mehr als 50 %)
3. Wenn ein begründeter Verdacht auf Schäden/Undichtigkeiten besteht.
4. Für bestimmte Gewerbe- und Industrieanlagen mit besonderen Abwasseranforderungen (z.B. in der Papier-, Metall- oder Kunststoffverarbeitung oder bei Groß- und Industrieküchen)
5. Wenn die Untere Wasserbehörde im Einzelfall eine Prüfung anordnet.
6. Wenn Ihr Grundstück innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt, nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Prüfung
7. Wenn Ihr Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt: nach Ablauf von 30 Jahren seit der letzten Prüfung
Wichtig ist, ob die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebiets (WSG) liegen. Weitere Informationen, ob Ihr Grundstück betroffen ist, finden Sie unter "Hinweise".
Achtung:
Die Zustands- und Funktionsprüfung dürfen nur anerkannte Sachkundige durchführen, die über die erforderliche Fachkenntnis verfügen. Eine Liste mit zugelassenen Sachkundigen finden Sie unter folgendem Link: Sadipa
Auch wenn ein Haus knapp außerhalb eines WSG liegt, kann eine Prüfung trotzdem notwendig sein, wenn Abwasserleitungen durch ein Wasserschutzgebiet verlaufen.
Kosten
Keine Gebühr für Informationen.
Hinweise
Wasserschutzgebiete gibt es teilweise in
Grastrup-Hölsen
Ehrsen-Breden
Holzhausen (kleiner Teil)
Papenhausen
Retzen
Wüsten
Schötmar (kleiner Teil)
Keine Wasserschutzgebiete gibt es in:
Bad Salzuflen
Biemsen-Ahmsen
Holzhausen (größtenteils)
Lockhausen
Schötmar (größtenteils)
Werl-Aspe
Wülfer-Bexten
Einen Überblick über die von Wasserschutzgebieten betroffenen Bereiche in Bad Salzuflen bietet die Karte auf folgender Seite:
Unterlagen
Lageplan
Prüfprotokoll
Bescheinigung
Verfahrensablauf
Prüfen Sie, ob und wann eine Prüfung für Ihr Grundstück erforderlich ist (weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Details")
Beauftragen Sie einen anerkannten Sachkundigen mit der Prüfung Ihrer Abwasserleitungen. Dies ist notwendig, damit das Ergebnis rechtsgültig ist.
Der Sachkundige kommt zu Ihnen, reinigt ggf. die Leitungen und prüft sie mit geeigneten Verfahren (z.B. Kameraeinsatz, Dichtheitsprüfung).
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und das Prüfprotokoll. Diese Unterlagen müssen Sie der Stadt vorlegen.
Die Stadt prüft Ihre Unterlagen und bestätigt den Eingang, damit ist der Vorgang abgeschlossen.
Bewahren Sie Ihre Bescheinigung und Protokolle gut auf, da sie für bis zu 30 Jahre gültig sind.
Rechtsgrundlagen
Die aktuelle Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen ist der § 61 Absatz 2 Landeswassergesetz NRW (LWG).
Er regelt die Überwachung öffentlicher und privater Abwasseranlagen.
Die dazugehörige Verordnung ist die
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw, Fassung 2013 – geändert 2020). Diese besteht aus:
Die SüwVO Abw besteht aus:
Funktionsprüfung öffentlicher Abwasserkanäle
Selbstüberwachung privater Abwasseranlagen