Zustands- und Funktionsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

Details

Warum müssen Zustands- und Funktionsprüfungen durchgeführt werden?

1. Zur Abnahme von neu erstellten bzw. sanierten Abwassersystemen.

2. Zum Schutz des Bodens, des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung! (verankert im Wasserhaushaltsgesetz, gilt bundesweit)

3. Zum Erhalt der unterirdischen, erdverlegten Infrastruktur und zum Schutz der Gebäudesubstanz.

Wichtig ist, ob die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebiets (WSG) liegen. Weitere Informationen, ob Ihr Grundstück betroffen ist, finden Sie unter "Hinweise".


Prüfpflichten außerhalb von Wasserschutzgebieten

Private Haushalte

  • Eine Prüfung ist immer nötig bei Neubauten oder größeren Umbauten (wenn mehr als 50 % der Anlage verändert werden).

Gewerbe und Industrie

  • Die Prüfpflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial des Abwassers.

  • Wenn für das Abwasser besondere Anforderungen gelten (Abwasserverordnung), müssen die Anlagen eine erst Prüfung bis spätestens 31.12.2020 erhalten.

Prüfpflichten innerhalb von Wasserschutzgebieten

Private Wohngebäude

Für Leitungen, die häusliches Abwasser führen, gilt heute:

  • Keine pauschale Prüfpflicht mehr für bestehende Leitungen, unabhängig vom Baujahr.

  • Eine Prüfung ist erforderlich:

- bei Neubauten,

-bei wesentlichen Änderungen oder Sanierungen der Abwasseranlage,

-bei begründetem Verdacht auf Schäden/Undichtigkeiten,

-wenn die Untere Wasserbehörde im Einzelfall eine Prüfung anordnet.

Achtung:

Die Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen darf nur von autorisierten Sachkundigen vorgenommen werden. Eine Liste mit Sachkundigen finden Sie unter folgendem Link: Sadipa

Auch wenn ein Haus knapp außerhalb eines WSG liegt, kann eine Prüfung trotzdem notwendig sein, wenn Abwasserleitungen durch ein Wasserschutzgebiet verlaufen. Die Gültigkeit der bestandenen Prüfung beträgt 30 Jahre.

Kosten

Keine Gebühr für Informationen.

Hinweise

Wasserschutzgebiete gibt es teilweise in

  • Grastrup-Hölsen

  • Ehrsen-Breden

  • Holzhausen (kleiner Teil)

  • Papenhausen

  • Retzen

  • Wüsten

  • Schötmar (kleiner Teil)

 

Keine Wasserschutzgebiete gibt es in:

  • Bad Salzuflen

  • Biemsen-Ahmsen

  • Holzhausen (größtenteils)

  • Lockhausen

  • Schötmar (größtenteils)

  • Werl-Aspe

  • Wülfer-Bexten

Einen Überblick über die von Wasserschutzgebieten betroffenen Bereiche in Bad Salzuflen bietet die Karte auf folgender Seite:

Stadt Bad Salzuflen - Zustands- und Funktionsprüfung

Unterlagen

  • Lageplan

  • Prüfprotokoll

  • Bescheinigung

Rechtsgrundlagen

Die aktuelle Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen ist der § 61 Absatz 2 Landeswassergesetz NRW (LWG).
Er regelt die Überwachung öffentlicher und privater Abwasseranlagen.

 

Die dazugehörige Verordnung ist die

Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw, Fassung 2013 – geändert 2020). Diese besteht aus:

Die SüwVO Abw besteht aus:

  1. Funktionsprüfung öffentlicher Abwasserkanäle

  2. Selbstüberwachung privater Abwasseranlagen