Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Details

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit und zeigt, dass Gewerbesteuer, Grundsteuer und die weiteren Grundbesitzabgaben stets fristgerecht beglichen wurden. Sie bestätigt ebenfalls, ob eine Firma oder Person steuerlich in Bad Salzuflen erfasst ist.

Kosten

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben, die vorab zu entrichten ist.

Hinweise

Die Beantragung erfolgt formlos und ist schriftlich oder telefonisch möglich.

Fristen

Unterlagen

  • Name/Firmenname

  • Anschrift

  • Kassenzeichen des Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides

Bearbeitungsdauer

Ein Tag nach Zahlungseingang.

Verfahrensablauf

  1. Antragsstellung

  2. Zahlung der Bearbeitungsgebühr

  3. Ausfertigung der Bescheinigung

  4. Versand der Bescheinigung

Weiterführende Informationen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur im Original mit Unterschrift und Dienstsiegel gültig.

 

der Stab Personal der Stadtverwaltung ist aufgrund von Umzügen am 30. Juni und 01. Juli nur sehr eingeschränkt erreichbar.

Weiter ist die Gewerbeabteilung der Stadt am Montag, 30. Juni nicht im Haus. Bürgerinnen und Bürger sowie externe Behörden werden gebeten, Anfragen vorrangig schriftlich bzw. per E-Mail (gewerbe@bad-salzuflen.de) zu stellen.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.