Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Details
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit und zeigt, dass Gewerbesteuer, Grundsteuer und die weiteren Grundbesitzabgaben stets fristgerecht beglichen wurden. Sie bestätigt ebenfalls, ob eine Firma oder Person steuerlich in Bad Salzuflen erfasst ist.
Kosten
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben, die vorab zu entrichten ist.
Hinweise
Die Beantragung erfolgt formlos und ist schriftlich oder telefonisch möglich.
Fristen
Unterlagen
Name/Firmenname
Anschrift
Kassenzeichen des Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides
Bearbeitungsdauer
Ein Tag nach Zahlungseingang.
Verfahrensablauf
Antragsstellung
Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Ausfertigung der Bescheinigung
Versand der Bescheinigung
Weiterführende Informationen
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur im Original mit Unterschrift und Dienstsiegel gültig.