Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Details

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit und zeigt, dass Gewerbesteuer, Grundsteuer und die weiteren Grundbesitzabgaben stets fristgerecht beglichen wurden. Sie bestätigt ebenfalls, ob eine Firma oder Person steuerlich in Bad Salzuflen erfasst ist.

Kosten

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben, die vorab zu entrichten ist.

Hinweise

Die Beantragung erfolgt formlos und ist schriftlich oder telefonisch möglich.

Fristen

Unterlagen

  • Name/Firmenname

  • Anschrift

  • Kassenzeichen des Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides

Bearbeitungsdauer

Ein Tag nach Zahlungseingang.

Verfahrensablauf

  1. Antragsstellung

  2. Zahlung der Bearbeitungsgebühr

  3. Ausfertigung der Bescheinigung

  4. Versand der Bescheinigung

Weiterführende Informationen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur im Original mit Unterschrift und Dienstsiegel gültig.

Die Entsorgung der gelben Tonnen in der KW 5 (26.01.2026 – 01.02.2026) war in allen Bezirken nur eingeschränkt möglich. Einzelne Nebenstraße und Sackgassen konnten nicht angefahren werden. Das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis teilte mit, dass diese Straßen nicht nachgefahren werden.

Infolgedessen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, den zusätzlich anfallenden Abfall bei der nächsten Abfuhr in Säcken neben der gelben Tonne bereitzustellen.