Mitwirkungspflicht für Schmutzwassergebühren bei eigenem Brunnen oder anderen Frischwasserlieferanten wahrnehmen

Details

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Schmutzwassergebühr für die Einleitung von Abwasser in das öffentliche Kanalnetz. Für Gebäude mit eigenem Brunnen oder anderen Frischwasserlieferanten gelten besondere Regelungen zur Mitwirkung:

  1. Mitteilung des Wasserverbrauchs: Der Verbrauch wird entweder über einen geeichten Zwischenzähler oder auf Basis einer Pauschale berechnet.

  2. Erfassung durch Zwischenzähler: Der Benutzer liest den Stand des geeichten Zwischenzählers jährlich zum 31. Dezember ab und meldet diesen an die Stadtverwaltung.

  3. Pauschale: Alternativ wird eine Pauschale von 40 Kubikmetern pro Person und Jahr berechnet. Die Zahl der Personen ergibt sich aus den mit Erst- und Zweitwohnsitz gemeldeten Bewohnern.

Kosten

Die aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung der Stadt Bad Salzuflen.

Hinweise

  • Eine korrekte und pünktliche Meldung Ihrer Verbrauchswerte hilft, Fehler bei der Gebührenberechnung zu vermeiden.

  • Sollten Sie keinen Zwischenzähler nutzen, wird automatisch die Pauschale angewendet.

  • Die Gebühr entsteht am 1. des Monats nach Erstbenutzung des Kanals und endet am 31. des Monats, in dem der Anschluss entfällt.

Fristen

Mitteilung der Wassermenge aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z. B. Brunnen) für das abgelaufene Kalenderjahr bis zum 31. Januar des aktuellen Jahres

Unterlagen

  • Bei Nutzung eines Zwischenzählers: Stand des geeichten Zwischenzählers.

  • Bei Pauschalberechnung: Meldung der Personenzahl im Haushalt.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Verbrauchsdaten erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von vier Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Zwischenzähler: Ablesen des Zählerstands zum 31. Dezember. Pauschalberechnung: Mitteilung der Personenzahl im Haushalt.

  2. Meldung: Übermittlung der Daten an die Stadtverwaltung (per Mail oder Post).

  3. Bescheid: Die Schmutzwassergebühr wird in einem separaten Bescheid festgesetzt und zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung, die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung in der Stadt Bad Salzuflen

Rechtsbehelf

Falls Sie mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die genauen Details finden Sie im Bescheid.