Grundstückseigentümerwechsel melden
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Der Eigentümerwechsel für Grundstücke in Bad Salzuflen muss der Stadtverwaltung so schnell wie möglich gemeldet werden. Die Grundsteuer wird für das gesamte Jahr dem Eigentümer berechnet, der am 01.01. des Jahres im Grundbuch eingetragen ist. Automatische Umschreibungen erfolgen regulär zum 01.01. des Folgejahres. Alle weiteren Gebühren (Müllabfuhr, Niederschlags- und Schmutzwasser, Straßenreinigung) sind ab dem Monat nach Eigentumsübergang vom neuen Eigentümer zu zahlen.
Auf Wunsch beider Vertragspartner kann die Grundsteuer-Umschreibung auch schon zum ersten des Folgemonats erfolgen.
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