Grundstückseigentümerwechsel melden

Details

Der Eigentümerwechsel für Grundstücke in Bad Salzuflen muss der Stadtverwaltung so schnell wie möglich gemeldet werden. Die Grundsteuer wird für das gesamte Jahr dem Eigentümer berechnet, der am 01.01. des Jahres im Grundbuch eingetragen ist. Automatische Umschreibungen erfolgen regulär zum 01.01. des Folgejahres. Alle weiteren Gebühren (Müllabfuhr, Niederschlags- und Schmutzwasser, Straßenreinigung) sind ab dem Monat nach Eigentumsübergang vom neuen Eigentümer zu zahlen.

Auf Wunsch beider Vertragspartner kann die Grundsteuer-Umschreibung auch schon zum ersten des Folgemonats erfolgen.

Kosten

Für die Bearbeitung fallen keine Gebühren an.

Fristen

Der bisherige und der neue Eigentümer sind verpflichtet, den Eigentumswechsel innerhalb von vier Wochen der Stadt Bad Salzuflen anzuzeigen.

Unterlagen

  • ausgefülltes Formular Grundstückseigentümerwechsel melden

Verfahrensablauf

  1. Füllen Sie das Antragsformular aus.

  2. Reichen Sie das Formular online oder postalisch bei der Stadtverwaltung Bad Salzuflen ein.

  3. Die Stadtverwaltung nimmt die Anpassungen in den Akten vor, erlässt neue Bescheide und bestätigt den Eigentümerwechsel.

Rechtsbehelf

Falls Sie mit dem erstellten Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die genauen Details finden Sie im Bescheid.