Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Details

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Bildung von Eigentumswohnungen benötigt. Die Ausgabe erfolgt zusammen mit dem genehmigten (= gesiegelten) Aufteilungsplan.

Für die Abgeschlossenheit muss innerhalb jeder Wohnung eine Wasserver- und entsorgung, eine Kochgelegenheit und ein WC vorhanden sein.

Kosten

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung
50,00 Euro pro Eigentumswohnung bei Neubauten im laufenden Bauantragsverfahren
100,00 Euro pro Eigentumswohnung bei Umwandlung von bestehenden Gebäuden
und
30,00 Euro für jede weitere Bescheinigung

und

für den zusätzlich notwendigen Aufteilungsplan
80,00 Euro für zwei Ausfertigungen: einer gesiegelt und einer für die Bauaufsichtsbehörde
sowie
30,00 Euro für jede weitere Ausfertigung

Voraussetzungen

Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. 

Unterlagen

Antrag

  • schriftlich
  • vom Eigentümer unterschrieben
  • Name und Anschrift des Eigentümers
  • Lage des Grundstücks (Ort, Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)

und

Anlagen (2-fach)

  • Lageplan neueren Datums, Maßstab 1 : 500
  • Ansichten sämtlicher Gebäude auf dem Grundstück, Maßstab 1 : 100
  • Schnitte sämtlicher Gebäude auf dem Grundstück, Maßstab 1 : 100
  • Grundrisse von jedem Geschoss, Maßstab 1 : 100
  • Aufteilungsplan mit Zuordnung der Räume zu den einzelnen Wohnungen. Die Räume (auch Garagen) sind in den Plänen mit arabischen Zahlen zu kennzeichnen. Gleiche Zahlen bedeuten dabei die Zugehörigkeit zur gleichen Wohnung. Alle Räume, die nicht mit einer Zahl versehen sind, befinden sich automatisch in Gemeinschaftseigentum.

Verfahrensablauf

Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) WoEigG


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