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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Bildung von Eigentumswohnungen benötigt. Die Ausgabe erfolgt zusammen mit dem genehmigten (= gesiegelten) Aufteilungsplan.
Für die Abgeschlossenheit muss innerhalb jeder Wohnung eine Wasserver- und entsorgung, eine Kochgelegenheit und ein WC vorhanden sein.
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung
50,00 Euro pro Eigentumswohnung bei Neubauten im laufenden Bauantragsverfahren
100,00 Euro pro Eigentumswohnung bei Umwandlung von bestehenden Gebäuden
und
30,00 Euro für jede weitere Bescheinigung
und
für den zusätzlich notwendigen Aufteilungsplan
80,00 Euro für zwei Ausfertigungen: einer gesiegelt und einer für die Bauaufsichtsbehörde
sowie
30,00 Euro für jede weitere Ausfertigung
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Antrag
und
Anlagen (2-fach)
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) WoEigG