Straßenausbaubeitrag

Details

Wenn die Stadt Bad Salzuflen öffentliche Straßen, Wege und Plätze erneuert, erweitert und verbessert, werden für die hierfür entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge erhoben. Die Höhe des individuellen Straßenbaubeitrages richtet sich nach der Größe und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Diese wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.

Einen Teil der Kosten trägt die Stadt Bad Salzuflen. Dieser Anteil ist abhängig von der Verkehrsbedeutung der Straße. So trägt die Stadt Bad Salzuflen z.B. bei einer Hauptverkehrsstraße 70 %, bei einer Anliegerstraße 30 % der Fahrbahnkosten.

Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der Straßenbaumaßnahme und der Beitrag wird dann in der Regel durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid angefordert. Beitragspflichtig ist der derjenige, der im Zeitpunkt des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

Änderung zu den Straßenausbaubeiträgen:

Das vorstehend genannte Verfahren gilt für sämtliche bisherigen Baumaßnahmen, die Beiträge ausgelöst haben (bis 31.12.2017).

Für alle ab dem 1.1.2018 erstmalig beschlossenen oder im Haushaltsplan erstmalig in 2018 veranschlagten mit Beiträgen belastete Baumaßnahmen gilt die "Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge" des Landes NRW (Runderlass vom 3.5.2022). Danach werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die umlagefähigen Kosten dieser Baumaßnahmen vom Land NRW übernommen, die beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger also zu 100 % von den Beiträgen befreit. Diese Förderrichtlinie tritt zum 31.12.2026 außer Kraft.

Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 von dem zuständigen Organ beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2024 stehen, unterliegen dem Beitragserhebungsverbot und der landesgesetzlichen Erstattungsleistung.

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Kosten

  • 10 - 60 Prozent der Ausbaukosten für den Straßenausbaubeitrag
  • 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Unterlagen

  • Für den Straßenausbaubeitrag: Keine

  • Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks, Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Rechtsgrundlagen

§§ 8, 8a Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Salzuflen