Schwerbehindertenausweis verlängern
Details
Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis über die anerkannte Behinderung und die zugehörigen Rechte. Sie können die Verlängerung im Bürgerservice beantragen, wenn Ihr aktueller Ausweis abläuft. Die Verlängerung wird direkt in Ihren bestehenden Ausweis eingetragen, sofern ausreichend Platz vorhanden ist.
Sind Sie bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises im Scheckkartenformat, so können Sie den Antrag ebenfalls im Bürgerservice stellen. Die Zusendung des neuen Schwerbehindertenausweises erfolgt anschließend durch den Kreis Lippe.
Wenn sich der Gesundheitszustand geändert hat, ist ein komplett neuer Antrag zu stellen.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.
Kosten
Diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos.
kostenlos
Hinweise
Wenn sich der Gesundheitszustand geändert hat, ist ein komplett neuer Antrag zu stellen.
Fristen
Es wird empfohlen, die Verlängerung vor Ablauf des aktuellen Ausweises zu beantragen, um eine nahtlose Nutzung sicherzustellen.
Voraussetzungen
Grad der Behinderung (GdB) von 50
Grad der Behinderung von mindestens 50
Unterlagen
Vorhandener Schwerbehindertenausweis
Passfoto, wenn auf dem Ausweis kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder Sie im Besitz eines Ausweises im Scheckkartenformat sind.
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
-
ggf. Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung und Ausstellung Ihres verlängerten Schwerbehindertenausweises erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.
Die Zusendung Ihres neuen Schwerbehindertenausweises (bei Verlängerung im Scheckkartenformat) erfolgt nach ungefähr 4-8 Wochen.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeservice.
Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
Ihr Schwerbehindertenausweis wird im Termin verlängert bzw. der Antrag zur Verlängerung wird aufgenommen.
Bei Verlängerung im Scheckkartenformat: Sie erhalten Ihren neuen Schwerbehindertenausweis per Post.
Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.
Rechtsgrundlagen
§ 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 1 Absatz 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Muster 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)