Schwerbehindertenausweis verlängern

Details

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis über die anerkannte Behinderung und die zugehörigen Rechte. Sie können die Verlängerung im Bürgerservice beantragen, wenn Ihr aktueller Ausweis abläuft. Die Verlängerung wird direkt in Ihren bestehenden Ausweis eingetragen, sofern ausreichend Platz vorhanden ist.

Sind Sie bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises im Scheckkartenformat, so können Sie den Antrag ebenfalls im Bürgerservice stellen. Die Zusendung des neuen Schwerbehindertenausweises erfolgt anschließend durch den Kreis Lippe.

Wenn sich der Gesundheitszustand geändert hat, ist ein komplett neuer Antrag zu stellen.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

Diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos.

Hinweise

Wenn sich der Gesundheitszustand geändert hat, ist ein komplett neuer Antrag zu stellen.

Fristen

Es wird empfohlen, die Verlängerung vor Ablauf des aktuellen Ausweises zu beantragen, um eine nahtlose Nutzung sicherzustellen.

Voraussetzungen

  • Grad der Behinderung (GdB) von 50

Unterlagen

  • Vorhandener Schwerbehindertenausweis

  • Passfoto, wenn auf dem Ausweis kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder Sie im Besitz eines Ausweises im Scheckkartenformat sind.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung und Ausstellung Ihres verlängerten Schwerbehindertenausweises erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.

Die Zusendung Ihres neuen Schwerbehindertenausweises (bei Verlängerung im Scheckkartenformat) erfolgt nach ungefähr 4-8 Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeservice.

  2. Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.

  3. Ihr Schwerbehindertenausweis wird im Termin verlängert bzw. der Antrag zur Verlängerung wird aufgenommen.

  4. Bei Verlängerung im Scheckkartenformat: Sie erhalten Ihren neuen Schwerbehindertenausweis per Post.

Rechtsgrundlagen

  • § 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  • § 1 Absatz 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

  • Muster 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Aufgrund der Wetterlage konnte die Restmülltonnentour am 28.01. in folgenden Straßen nicht durchgeführt werden:

  • Salzufler Straße,

  • Roseggerweg,

  • Steinkuhlenstraße,

  • Steinweg,

  • Stiftweg,

  • Langenbergstraße,

  • Auf der Heide,

  • Am Bismarckturm

  • Käthe-Kollwitz-Straße

Die ausgefallene Abfuhr wird am 03.02.2026 nachgefahren. Sollte Ihre Straße nicht in der Auflistung enthalten sein und keine Abfuhr erfolgt sein, bitten wir Sie, sich direkt mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen PreZero in Verbindung zu setzen.

Kontakt PreZero:
Telefon: 05261/2580–15

Weiter war die Entsorgung der gelben Tonnen am 28.01. (Bezirk A) nur eingeschränkt möglich. Einzelne Nebenstraße und Sackgassen konnten nicht angefahren werden. Das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis teilte mit, dass diese Straßen nicht nachgefahren werden.

Infolgedessen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, den zusätzlich anfallenden Abfall bei der nächsten Abfuhr in Säcken neben der gelben Tonne bereitzustellen.