Schwerbehindertenausweis verlängern

Details

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis über die anerkannte Behinderung und die zugehörigen Rechte. Sie können die Verlängerung im Bürgerservice beantragen, wenn Ihr aktueller Ausweis abläuft. Die Verlängerung wird direkt in Ihren bestehenden Ausweis eingetragen, sofern ausreichend Platz vorhanden ist.

Sind Sie bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises im Scheckkartenformat, so können Sie den Antrag ebenfalls im Bürgerservice stellen. Die Zusendung des neuen Schwerbehindertenausweises erfolgt anschließend durch den Kreis Lippe.

Wenn sich der Gesundheitszustand geändert hat, ist ein komplett neuer Antrag zu stellen.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

Diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos.

Hinweise

Wenn sich der Gesundheitszustand geändert hat, ist ein komplett neuer Antrag zu stellen.

Fristen

Es wird empfohlen, die Verlängerung vor Ablauf des aktuellen Ausweises zu beantragen, um eine nahtlose Nutzung sicherzustellen.

Voraussetzungen

  • Grad der Behinderung (GdB) von 50

Unterlagen

  • Vorhandener Schwerbehindertenausweis

  • Passfoto, wenn auf dem Ausweis kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder Sie im Besitz eines Ausweises im Scheckkartenformat sind.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung und Ausstellung Ihres verlängerten Schwerbehindertenausweises erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.

Die Zusendung Ihres neuen Schwerbehindertenausweises (bei Verlängerung im Scheckkartenformat) erfolgt nach ungefähr 4-8 Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeservice.

  2. Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.

  3. Ihr Schwerbehindertenausweis wird im Termin verlängert bzw. der Antrag zur Verlängerung wird aufgenommen.

  4. Bei Verlängerung im Scheckkartenformat: Sie erhalten Ihren neuen Schwerbehindertenausweis per Post.

Rechtsgrundlagen

  • § 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  • § 1 Absatz 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

  • Muster 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Extreme Hitze verursacht Straßenschäden in der Stadt Bad Salzuflen – Einige Bereiche gesperrt

Verwaltung bittet Verkehrsteilnehmende aufgrund möglichen Unfallrisikos um erhöhte Vorsicht

Bad Salzuflen (26. Juni 2026). Achtung auf den Straßen in Bad Salzuflen! Da es rasch heiß wird und die Hitze bereits über mehrere Tage anhält, heizt sich die Fahrbahndecke im gesamten Stadtgebiet immer weiter auf. In der Folge wurden einige Straßenabschnitte gesperrt, da die extremen Witterungsbedingungen zu Schäden an der Straßendecke führen, sodass die Befahrbarkeit eingeschränkt ist bzw. nicht mehr möglich.

Um die Verkehrsteilnehmenden, aber auch deren Fahrzeuge zu schützen, mögliche Unfallrisiken zu minimieren und die Belastungen der geschädigten Straßendecken zu reduzieren, hat die Stadtverwaltung kurzfristig einige Bereiche gesperrt. Entsprechende Umleitungsstrecken werden ausgeschildert und Anliegerinnen sowie Anlieger können bis zu ihren Grundstücken passieren.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet die Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit und empfiehlt die Geschwindigkeit anzupassen bzw. gegebenenfalls Schritttempo zu fahren. Sobald die Witterung es wieder zulässt, erfolgt zeitnah die Beseitigung von entstandenen Schäden.