Sondernutzung

Details

Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis.
Eine Sondernutzung liegt vor, sobald Straßen oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr genutzt werden.

Folgende Nutzungen sind unter anderem hiervon betroffen:

ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN GEWERBLICHER ART
Warenauslagen und gewerbliche Spielgeräte, mobile Werbeträger, freistehende Überdachungen (z.B. Sonnenschirme), Gastronomiemöblierung, Auslage von Bodenbelägen und Podesten, Abgrenzungen mit Begrünungselementen oder ähnliche Abgrenzungselemente, Zäune

ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN IM BEREICH TIEFBAU
Aufstellung eines Leitergerüstes, Lagerung von Baumaterialien, Aufstellung von Baumaschinen und Geräten

PLAKATIERUNG
Kleinplakate, großflächige Plakate (sogenannte Wesselmann-Plakate)

Hinweise

Ggf. sind vom Antragsteller weitere Erlaubnisse nach ordnungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Vorschriften einzuholen.

Begriffe im Kontext

Straßensondernutzung, Plakatierung, Plakat