Wohnsitz ins Ausland abmelden

Details

Wer den Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen aufgibt und ins Ausland verzieht, ist verpflichtet, sich vor dem Wegzug bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche im Voraus erfolgen. Die Abmeldung kann online oder persönlich erfolgen.

Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Für die persönliche Abmeldung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kosten

Für die Abmeldung ins Ausland entstehen Ihnen keine Kosten.

keine

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Abmeldung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Fristen

  • Frühestens: Eine Woche vor dem Auszug

  • Spätestens: Zwei Wochen nach dem Auszug

Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen.Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen

  • Absicht, dauerhaft ins Ausland zu ziehen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
  • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

Unterlagen

Bei Nutzung des Online-Dienstes:

  • Identitätsdokument

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Identitätsdokument der abzumeldenden Person im Original

Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Option 1: Online-Dienst "Abmeldung ins Ausland"

  1. Füllen Sie das Online-Formular zur Abmeldung aus.

  2. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und nimmt die Abmeldung aus Bad Salzuflen im Melderegister vor.

  3. Das Melderegister wird aktualisiert.

  4. Sie erhalten eine schriftliche Abmeldebestätigung.

Option 2: persönliche Vorsprache

  1. Vereinbaren Sie online einen Termin im Bürgerservice.

  2. Sprechen Sie persönlich mit den erforderlichen Unterlagen vor.

  3. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und händigt Ihnen die Bestätigung aus.

  4. Das Melderegister wird aktualisiert.

  5. Sie erhalten eine schriftliche Abmeldebestätigung im Termin.

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

Persönlich:

  • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
  • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
  • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Schriftlich:

  • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
  • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
  • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Elektronisch:

  • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html