Vorläufigen Reisepass beantragen
Details
Ein vorläufiger Reisepass darf nur im nachgewiesenen Ausnahmefall ausgestellt werden.
Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Reiseantritt unmittelbar bevorsteht (z. B. am nächsten Tag).
Reicht die Zeit für die Anfertigung eines Expresspasses (ca. 4 - 5 Werktage) aus, so wird immer dieser beantragt.
Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist ein Nachweis über die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung eines Dokumentes (z. B. durch Vorlage eines Flugtickets) zwingend erforderlich.
Es gibt einige Staaten, die nicht den vorläufigen Reisepass, sondern nur den „klassischen“ Reisepass akzeptieren. Zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten können Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes (siehe weiterführende Links) informieren.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
Die Gebühr in Höhe von 26,00 Euro kann in Bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Hinweise
Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn der reguläre Reisepass nicht rechtzeitig beantragt oder ausgestellt werden kann.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.
Beachten Sie, dass nicht alle Länder vorläufige Reisepässe akzeptieren. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen des Ziellandes.
Der vorläufige Reisepass kann nicht verlängert werden.
Fristen
Die Ausstellung erfolgt sofort bei einem gebuchten Termin.
Voraussetzungen
deutsche Staatsangehörigkeit
Nachweis einer dringenden Notwendigkeit
Unterlagen
Ein digitales biometrisches Passfoto vom Fotografen
Ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
Nachweis über die Notwendigkeit der Reise (z. B. Flugticket)
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente aller im Haushalt lebenden Sorgeberechtigten (siehe Downloads)
Hinweis:
Das digitale Passfoto kann gerne gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € digital vor Ort erstellt werden.
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen bevorzugt online Termin im Bürgerservice.
Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
Der vorläufige Reisepass wird Ihnen nach Prüfung direkt ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
§ 1 Passgesetz (PassG)
Weiterführende Informationen
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)