Vorläufigen Reisepass beantragen

Details

Ein vorläufiger Reisepass darf nur im nachgewiesenen Ausnahmefall ausgestellt werden.

Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Reiseantritt unmittelbar bevorsteht (z. B. am nächsten Tag).

Reicht die Zeit für die Anfertigung eines Expresspasses (ca. 4 - 5 Werktage) aus, so wird immer dieser beantragt.

Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist ein Nachweis über die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung eines Dokumentes (z. B. durch Vorlage eines Flugtickets) zwingend erforderlich.

Es gibt einige Staaten, die nicht den vorläufigen Reisepass, sondern nur den „klassischen“ Reisepass akzeptieren. Zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten können Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes (siehe weiterführende Links) informieren.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

Die Gebühr in Höhe von 26,00 Euro kann in Bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Hinweise

  • Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn der reguläre Reisepass nicht rechtzeitig beantragt oder ausgestellt werden kann.

  • Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.

  • Beachten Sie, dass nicht alle Länder vorläufige Reisepässe akzeptieren. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen des Ziellandes.

  • Der vorläufige Reisepass kann nicht verlängert werden.

Fristen

Die Ausstellung erfolgt sofort bei einem gebuchten Termin.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

  • Nachweis einer dringenden Notwendigkeit

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Unterlagen

  • Ein digitales biometrisches Passfoto vom Fotografen

  • Ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)

  • Nachweis über die Notwendigkeit der Reise (z. B. Flugticket)

  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente aller im Haushalt lebenden Sorgeberechtigten (siehe Downloads)

Hinweis:

Das digitale Passfoto kann gerne gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € digital vor Ort erstellt werden.

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

  1. Vereinbaren Sie einen bevorzugt online Termin im Bürgerservice.

  2. Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.

  3. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen nach Prüfung direkt ausgehändigt.

Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.