Gewerbe abmelden
Details
Die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit, die Verlegung des Betriebs in eine andere Stadt oder den Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.
Gemäß der Gewerbeordnung unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeabmeldungen zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbemeldung kann schriftlich per Fax, Post, E-Mail oder Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen.
Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Bei jeder Gewerbemeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
das zuständige Finanzamt
die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
die jeweilige Berufsgenossenschaft
das staatliche Amt für Arbeitsschutz
Kosten
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung spätestens am Tag der Gewerbeaufgabe erfolgen sollte. Eine verspätete Abmeldung kann rechtliche Konsequenzen haben.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Voraussetzungen
Der Betrieb muss in Bad Salzuflen angemeldet sein.
Unterlagen
Grundsätzlich notwendig sind:
ausgefüllter Vordruck zur Gewerbe-Abmeldung (GewA 3),
Hinweis: Die Gewerbe-Abmeldung können Sie am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.
Bei schriftlicher Gewerbe-Abmeldung per Fax oder Post:
die geforderten Unterlagen in Kopie
Bei Gewerbe-Abmeldung online über das Wirtschaftsservice-Portal.NRW:
Unterlagen als gescannte PDF-Dokumente über das Portal.
Bearbeitungsdauer
Gemäß § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung wird der Empfang der Gewerbeanzeige innerhalb dreier Tage bescheinigt.
Verfahrensablauf
Das Formular zur Gewerbeabmeldung ausfüllen (online oder vor Ort erhältlich).
Einreichen der Unterlagen beim Gewerbeamt (per Brief, E-Mail oder Fax).
Nach Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung über die Abmeldung per Post.
Rechtsbehelf
Falls die Abmeldung abgelehnt wird, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Die genauen Schritte finden Sie in der Rechtsmittelbelehrung.
Weiterführende Informationen
Ab dem 1. November 2025 gilt bei vollständiger Betriebsverlegung das Rückmeldeverfahren:
Sie müssen die Abmeldung nicht mehr selbst bei der bisherigen Behörde vornehmen.
Die neu zuständige Behörde übermittelt nach Ihrer Gewerbeanmeldung automatisch die erforderlichen Daten an die bisherige Behörde, die Ihr Gewerbe auf dieser Grundlage abmeldet.
Nur wenn Sie Ihr Gewerbe ohne Verlegung vollständig aufgeben, ist weiterhin eine eigenständige Abmeldung erforderlich.
Eine Bescheinigung über die Abmeldung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Gewerbetreibenden ausgestellt.
Bei Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch im Rahmen des Rückmeldeverfahrens – eine gesonderte Bescheinigung ist dabei nicht vorgesehen.