Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) beantragen
Details
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Dort werden bestimmte rechtskräftige Entscheidungen erfasst, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann erforderlich sein, wenn Sie:
ein Gewerbe anmelden oder ändern möchten,
eine behördliche Erlaubnis beantragen,
oder eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde benötigen.
Die Auskunft kann für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden.
Hinweise
Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.
Voraussetzungen
Für natürliche Personen:
Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen
Mindestalter: 14 Jahre
persönliche Vorsprache mit Termin
gültiger Identitätsnachweis
Für juristische Personen:
Der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs gestellt werden.
persönliche Vorsprache mit Termin
gültiger Identitätsnachweis
Unterlagen
Bei persönlicher Antragstellung
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zusätzlich bei Antrag zur Vorlage bei einer Behörde
genaue Bezeichnung der Behörde
Verwendungszweck
Bearbeitungsdauer
Der Erhalt der Auskunft kann je nach Arbeitsaufkommen beim Bundesamt für Justiz ca. 7 bis 14 Tage dauern.
Verfahrensablauf
Option 1: Online-Beantragung
Besuchen Sie die Homepage des Bundesamtes für Justiz.
Authentifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel.
Tätigen Sie die Bezahlung.
Nach Absenden des Antrags wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erstellt und postalisch an Sie oder oder – bei behördlicher Auskunft – direkt an die angegebene Behörde übermittelt.
Option 2: Persönliche Beantragung
Sie stellen den Antrag persönlich bei der Stadt Bad Salzuflen
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter: 05222 952 313
Eine Antragstellung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.Ihre Angaben werden aufgenommen und an das Bundesamt für Justiz übermittelt.
Die Auskunft wird vom Bundesamt für Justiz Ihnen zugesandt oder – bei behördlicher Auskunft – direkt an die angegebene Behörde übermittelt.
Rechtsgrundlagen
§ 150 ff. Gewerbeordnung (GewO)