Beglaubigung erstellen

Details

Mit der Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung von Kopien mit dem Originaldokument bestätigt. Dieser Service ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie eine Kopie eines Dokuments für eine Behörde, Schule oder andere Institutionen vorlegen müssen und diese eine amtliche Beglaubigung verlangt.

ACHTUNG: Um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen werden die Fotokopien grundsätzlich vor Ort von den Mitarbeitenden des Bürgerservice erstellt – bitte keine Kopien mitbringen!

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente beglaubigt werden dürfen, die entweder von einer (inländischen) Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer (inländischen) Behörde bestimmt sind.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass einige Dokumente (wie z. B. Personenstandsurkunden) nicht beglaubigt werden können. Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall vorab telefonisch, um zu klären, ob Ihr Dokument beglaubigt werden kann.

Vom Bürgerservice NICHT beglaubigt werden unter anderem:

  • Personenstandsurkunden (Zuständigkeit: ausstellendes Standesamt)

  • Erbscheine (Zuständigkeit: Notar oder Nachlassgericht)

  • Auszüge aus dem Grundbuch (Zuständigkeit: Amtsgericht)

  • Schriftstücke, die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden (Zuständigkeit: Notar)