Wohnsitz ummelden
Details
Wer innerhalb der Stadt Bad Salzuflen umzieht, ist gesetzlich verpflichtet, seinen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen im Bürgerservice umzumelden. Die Ummeldung stellt sicher, dass Ihre Adresse im Melderegister korrekt erfasst ist und Sie wichtige behördliche Post zuverlässig erhalten.
Bei der Ummeldung ist eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung des Eigentümers / Wohnungsgebers vorzulegen (siehe Downloads).
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (beispielsweise wird die Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung oder die Nebenwohnung jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Hauptwohnung ist:
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Kosten
Es entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.
keineHinweise
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Fristen
Die Frist zur Ummeldung beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung.
Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 WochenVoraussetzungen
tatsächlicher Einzug in eine Wohnung in Bad Salzuflen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Unterlagen
Identitätsdokument (Heimatpass, Personalausweis oder Reisepass)
Wichtig: Nur die Vorlage eines Aufenthaltstitels ist nicht ausreichend!
Wohnungsgeberbescheinigung
gegebenenfalls Familienbuch oder Geburtsurkunde, falls kein Ausweisdokument vorliegt
im Vertretungsfall: ausgefüllter Meldeschein + formlose Vollmacht
gegebenenfalls KFZ-Schein (nur bei Ummeldung innerhalb von Bad Salzuflen oder des Kreises Lippe)
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben)
Bearbeitungsdauer
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes erfolgt sofort im Termin.
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerservice.
Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Termin vor.
Die Ummeldung wird vor Ort bearbeitet und Ihre Daten werden im Melderegister aktualisiert.
Bei deutschen Ausweisdokumenten: Die Adresse auf Ihrem Personalausweis wird aktualisiert.
Sie erhalten eine schriftliche Meldebestätigung.
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Weiterführende Informationen
Auf Antrag kann eine Übermittlungssperre eingerichtet werden, sodass an bestimmte Stellen und Institutionen (z. B. Parteien und Wählergruppen oder Adressbuchverlage) keine Daten weitergegeben werden dürfen (siehe Antragsformulare).
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimathttps://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html