Wohnsitz ummelden
Details
Wer innerhalb der Stadt Bad Salzuflen umzieht, ist gesetzlich verpflichtet, seinen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen im Bürgerservice umzumelden. Die Ummeldung stellt sicher, dass Ihre Adresse im Melderegister korrekt erfasst ist und Sie wichtige behördliche Post zuverlässig erhalten.
Die Ummeldung des Wohnsitzes ist grundsätzlich persönlich vorzunehmen. Eine Ausnahme gilt bei Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige Kinder): Die persönliche Vorsprache eines Familienangehörigen unter Vorlage aller Identitätsdokumente (siehe erforderliche Unterlagen) ist ausreichend.
Bei der Ummeldung ist eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung des Eigentümers / Wohnungsgebers vorzulegen (siehe Downloads).
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
Es entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.
Hinweise
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Fristen
Die Frist zur Ummeldung beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung.
Voraussetzungen
tatsächlicher Einzug in eine Wohnung in Bad Salzuflen
Unterlagen
Identitätsdokument (Heimatpass, Personalausweis oder Reisepass) aller Familienangehörigen
Wichtig: Nur die Vorlage eines Aufenthaltstitels ist nicht ausreichend!
Wohnungsgeberbescheinigung
gegebenenfalls Familienbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde, falls kein Ausweisdokument vorliegt aller Familienangehörigen
im Vertretungsfall: ausgefüllter Meldeschein + formlose Vollmacht
gegebenenfalls KFZ-Schein (nur bei Ummeldung innerhalb von Bad Salzuflen oder des Kreises Lippe)
Bearbeitungsdauer
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes erfolgt sofort im Termin.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerservice.
Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Termin vor.
Die Ummeldung wird vor Ort bearbeitet und Ihre Daten werden im Melderegister aktualisiert.
Bei deutschen Ausweisdokumenten: Die Adresse auf Ihrem Personalausweis wird aktualisiert.
Sie erhalten eine schriftliche Meldebestätigung.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Weiterführende Informationen
Auf Antrag kann eine Übermittlungssperre eingerichtet werden, sodass an bestimmte Stellen und Institutionen (z. B. Parteien und Wählergruppen oder Adressbuchverlage) keine Daten weitergegeben werden dürfen (siehe Antragsformulare).
Bitte beachten Sie, dass eine Ummeldung nicht erfolgen kann, wenn Familienangehörige mit umgezogen sind und keine Identitätsdokumente aller Familienangehörigen (Ausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde) im Original vorgelegt werden.