Melderegisterauskunft beantragen

Details

Eine Melderegisterauskunft enthält Angaben zu verschiedenen im Melderegister gespeicherten Daten einer Person. Es gibt zwei Arten der Auskunft:

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält die folgenden Daten (Name, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift, gegebenenfalls der Hinweis "verstorben") und kann von jeder Person oder Institution beantragt werden.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann zu zu den vorgenannten Daten zusätzlich noch folgende Daten enthalten: frühere Vor- und Familiennamen, Ein- und Auszugsdatum, frühere Anschriften, Geburtsdatum und -ort, Sterbedatum und -ort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Vor- und Familienname des gesetzlichen Vertreters, Vor- und Familienname und Anschrift des Ehe-/Lebenspartners.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann erteilt werden, wenn die nachfragende Person ein berechtigtes Interesse daran nachweist (z. B. durch ein Gerichtsurteil, einen Mahnbescheid oder Ähnliches).

Wichtig: Eine Auskunftserteilung erfolgt erst mit nachgewiesener Zahlung der Gebühr (Zahlungsbeleg per E-Mail oder schriftlich) oder bei Zahlung während des Termins.

Für die persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

  • einfache Auskunft: 11,00 Euro

  • erweiterte Auskunft: 15,00 Euro

Die Gebühr wird unabhängig davon fällig, ob die gesuchte Person im Melderegister gespeichert ist oder nicht.

Die Gebühr ist vor Erteilung der Auskunft unter Angabe des Kassenszeichens 3366-WKF-0049845 auf folgendes Konto der Sparkasse Lemgo zu überweisen:

IBAN: DE81482501100000003855

BIC: WELADED1LEM

Hinweise

Die Anfrage kann persönlich, schriftlich oder per E-Mail an den Bürgerservice gerichtet werden.

Ein Muster für eine einfache Melderegisteranfrage finden Sie im Bereich "Downloads".

Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Auskunft nur schriftlich erteilt werden.

Voraussetzungen

Die gesuchte Person muss ihren Wohnsitz in Bad Salzuflen haben oder gehabt haben.

Unterlagen

  • formlose Anfrage mit Angabe der bislang bekannten Daten zur gesuchten Person

  • Angabe, ob die Auskunft zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird

  • Gebühr (11,00 € / 15,00 €) bzw. Nachweis der entrichteten Gebühr (Zahlungsbeleg)

  • bei einer erweiterten Auskunft: Nachweis über das rechtliche oder berechtigte Interesse

Bearbeitungsdauer

Option 1: persönliche Vorsprache:

Die Bearbeitung und Ausstellung einer Melderegisterauskunft erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.

Option 2: schriftliche Anfrage:

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer schriftlichen Anfrage beträgt ca. 1 Woche.

Verfahrensablauf

Option 1: persönliche Vorsprache:

  1. Vereinbaren Sie online einen Termin im Bürgerservice.

  2. Weisen Sie Ihre Identität z.B. mit einem Personalausweis oder Reisepass nach.

  3. Machen Sie Angaben zu Name, Vorname und bisheriger Anschrift der gesuchten Person.

  4. Geben Sie an, ob die Auskunft zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird.

  5. Zahlen Sie die Gebühr vor Ort.

  6. Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu der gesuchten Person.

Option 2: schriftliche Anfrage:

  1. Stellen Sie eine formlose Anfrage schriftlich oder per E-Mail.

  2. Machen Sie Angaben zu Name, Vorname und bisheriger Anschrift der gesuchten Person.

  3. Geben Sie an, ob die Auskunft zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird.

  4. Überweisen Sie die Gebühr an das Ihnen mitgeteilte Bankkonto der Stadt Bad Salzuflen und weisen Sie die Zahlung nach.

  5. Sie erhalten schnellstmöglich die Auskunft zu der gesuchten Person zugeschickt.

Rechtsgrundlagen

einfache Melderegisterauskunft: § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)

erweiterte Melderegisterauskunft: § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)

Verwaltungsvorschriften zum BMG (VwVBMG)