Zulassungsbescheinigung I
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenDie Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung oder bei einem Umzug müssen daher unverzüglich die Fahrzeugdokumente geändert werden.
- Privatpersonen mit Umzug innerhalb des Kreises Lippe können diese Änderung auch in der Bürgerberatung durchführen lassen.
- Privatpersonen, die von außerhalb des Kreises Lippe zugezogen sind, können die Änderung nur im Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe beantragen.
- Gewerbetreibende oder Firmeninhaber können die Änderung ebenfalls nur im Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe vornehmen lassen.
GEBÜHREN
11,00 Euro
UNTERLAGEN
Grundsätzlich:
- Fahrzeugschein / ZB I
- Fahrzeugbrief / ZB II
bei Privatpersonen zusätzlich:
- Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
bei Firmen zusätzlich:
- Gewerbeummeldung oder geänderter Handelsregisterauszug
- bei Einzelfirma auch Personalausweis oder Pass des Inhabers
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
Vollmacht und Personalausweis des/der Bevollmächtigten
BEARBEITUNGSZEIT
keine Bearbeitungsfrist