Fahrzeugschein bei Umzug aktualisieren
Details
Wenn Sie innerhalb des Kreisgebietes umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) eintragen lassen. Dies können Sie schnell und unkompliziert im Bürgerservice oder online bei der Zulassungsstelle des Kreises Lippe (siehe Antragsformular) erledigen.
Wichtig: Die Änderung ist im Bürgerservice nur möglich, wenn die Daten im Fahrzeugschein aktuell sind, das Fahrzeug über eine gültige TÜV-Plakette verfügt und bislang noch keine Adressänderung im Fahrzeugschein vorgenommen wurde.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
Die Fahrzeugscheinänderung kostet 11,10 Euro.
Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Hinweise
Für Firmen oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes zuständig.
Fristen
Die Fahrzeugscheinänderung muss unverzüglich nach dem Umzug erfolgen.
Voraussetzungen
- Wohnsitzwechsel innerhalb des Kreisgebietes. 
- Die Daten auf dem Fahrzeugschein müssen aktuell sein. 
- Das Fahrzeug muss über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. 
Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I 
- Personalausweis / Reisepass des Fahrzeughalters 
- bei Erledigung durch Dritte: formlose Vollmacht und Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person 
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung einer Fahrzeugscheinänderung bei Umzug erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.
Verfahrensablauf
- Vereinbaren Sie online einen Termin im Bürgerservice. 
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. 
- Die Adressänderung wird vor Ort vorgenommen. 
- Nach Zahlung der Gebühr erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung. 
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)