hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Kommunalwahl 2025.
Hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Integrationsratswahl 2025.
Wenn Sie innerhalb des Kreisgebietes umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) eintragen lassen. Dies können Sie schnell und unkompliziert im Bürgerservice oder online bei der Zulassungsstelle des Kreises Lippe (siehe Antragsformular) erledigen.
Wichtig: Die Änderung ist im Bürgerservice nur möglich, wenn die Daten im Fahrzeugschein aktuell sind, das Fahrzeug über eine gültige TÜV-Plakette verfügt und bislang noch keine Adressänderung im Fahrzeugschein vorgenommen wurde.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Die Fahrzeugscheinänderung kostet 11,10 Euro.
Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Für Firmen oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes zuständig.
Die Fahrzeugscheinänderung muss unverzüglich nach dem Umzug erfolgen.
Wohnsitzwechsel innerhalb des Kreisgebietes.
Die Daten auf dem Fahrzeugschein müssen aktuell sein.
Das Fahrzeug muss über eine gültige TÜV-Plakette verfügen.
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis / Reisepass des Fahrzeughalters
bei Erledigung durch Dritte: formlose Vollmacht und Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person
Die Bearbeitung einer Fahrzeugscheinänderung bei Umzug erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.
Vereinbaren Sie online einen Termin im Bürgerservice.
Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
Die Adressänderung wird vor Ort vorgenommen.
Nach Zahlung der Gebühr erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)