Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung I

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung oder bei einem Umzug müssen daher unverzüglich die Fahrzeugdokumente geändert werden.

  • Privatpersonen mit Umzug innerhalb des Kreises Lippe können diese Änderung auch in der Bürgerberatung durchführen lassen.
  • Privatpersonen, die von außerhalb des Kreises Lippe zugezogen sind, können die Änderung nur im Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe beantragen.
  • Gewerbetreibende oder Firmeninhaber können die Änderung ebenfalls nur im Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe vornehmen lassen.

GEBÜHREN
11,00 Euro

UNTERLAGEN
Grundsätzlich:

  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Fahrzeugbrief / ZB II

bei Privatpersonen zusätzlich:

  • Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin

bei Firmen zusätzlich:

  • Gewerbeummeldung oder geänderter Handelsregisterauszug
  • bei Einzelfirma auch Personalausweis oder Pass des Inhabers

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

Vollmacht und Personalausweis des/der Bevollmächtigten

BEARBEITUNGSZEIT
keine Bearbeitungsfrist

Links

Fachdienst 33 – Bürgerservice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

KONTAKT

TELEFON
+49 5222 952-444
FAX
+49 5222 952-173
EMAIL
buergerservice@bad-salzuflen.de

Kreis Lip­pe, Zu­las­sungs­stel­le

ANSCHRIFT

Gelände des städtischen Baubetriebshofes
Louis-Uekermann-Weg 2
32107 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Di + Do 14:00 - 17:00 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung

KONTAKT

TELEFON
+49 5231 62-1867
FAX
+49 5231 62-1865
EMAIL
StVA@kreis-lippe.de