Wohn­be­rech­ti­gungs­schein

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Mietwohnung (Sozialwohnung) ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Wer eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen möchte, benötigt hierzu einen sogenannten Wohnberechtigungsschein. Dieser wird Wohnungssuchenden auf Antrag gewährt, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen vom Einkommen her erfüllt und die Größe der Wohnung für ihn und seine Familie angemessen ist. Die Berechnung ist immer individuell.

Die Einkommensgrenze für 1 Person beträgt:   20.420 Euro
Die Einkommensgrenze für 2 Personen beträgt:   24.600 Euro
Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um:   5.660 Euro
Kinderzuschlag für jedes zum Haushalt rechnende Kind:  740 Euro

Grundsätzlich ist das gesamte Einkommen der letzten 12 Monate vollständig nachzuweisen.

Angemessene Wohnungsgrößen
für Alleinstehende:                         bis 50,00 m²
für 2 Personenhaushalte:            bis 65,00 m² oder 2 Räume
für 3 Personenhaushalte:            bis 80,00 m² oder 3 Räume
für 4 Personenhaushalte:            bis 95,00 m² oder 4 Räume

Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15,00 m²
Eine Überschreitung bis 5 m² ist zulässig.
 

GEBÜHREN
0,00 - 15,00 Euro je nach Einkommen

UNTERLAGEN


  • Antragsformular (siehe Links)
  • Nachweise über Einkommensverhältnisse

BEARBEITUNGSZEIT
ca. 2 Tage

Down­load

Antrag Wohnberechtingungsschein
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Informationsblatt zum Datenschutz Wohnberechtigungsschein
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Hinweise zur Antragstellung
als PDF

Fach­dienst So­zia­les, Ab­tei­lung So­zia­le Diens­te und Woh­nen

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

IHR ANSPRECHPARTNER

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Frau K. Wilkening
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