Vor­läu­fi­ger Rei­se­pass

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Ein vorläufiger Reisepass wird ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer ca. 4 – 5 Werktage) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist ein Nachweis über die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung eines Dokumentes (z. B. durch Vorlage eines Flugtickets) zwingend erforderlich.

Der alte Reisepass, auch der vorläufige Reisepass, wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen.

Es gibt einige Staaten, die nicht den vorläufigen Reisepass, sondern nur den „klassischen“ Reisepass akzeptieren. Zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten können Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes (siehe Links) informieren.

Die Antragsstellung kann nur persönlich erfolgen.

GEBÜHREN

  • 26,00 Euro

UNTERLAGEN

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild vom Fotografen oder gerne bei uns vor Ort am Passbildautomaten (zusätzliche Gebühr 8 Euro)
  • Nachweis über die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung

BEARBEITUNGSZEIT

  • keine - sofortige Aushändigung bei persönlicher Vorsprache

Links

Fach­dienst 33 – Bür­ger­ser­vice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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