Vorläufiger Reisepass
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenEin vorläufiger Reisepass wird ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer ca. 4 – 5 Werktage) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist ein Nachweis über die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung eines Dokumentes (z. B. durch Vorlage eines Flugtickets) zwingend erforderlich.
Der alte Reisepass, auch der vorläufige Reisepass, wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen.
Es gibt einige Staaten, die nicht den vorläufigen Reisepass, sondern nur den „klassischen“ Reisepass akzeptieren. Zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten können Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes (siehe Links) informieren.
Die Antragsstellung kann nur persönlich erfolgen.
GEBÜHREN
- 26,00 Euro
UNTERLAGEN
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild vom Fotografen oder gerne bei uns vor Ort am Passbildautomaten (zusätzliche Gebühr 8 Euro)
- Nachweis über die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung
BEARBEITUNGSZEIT
- keine - sofortige Aushändigung bei persönlicher Vorsprache