Va­ter­schafts­fest­stel­lung

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Bekommt eine nicht verheiratete Frau ein Kind, so bedarf die Vaterschaft immer einer besonderen Feststellung, auch wenn sie mit ihrem Kind und dem Vater als Familie zusammen lebt.

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist für jeden Menschen von großer Bedeutung:

  • Der Vater des Kindes wird erst nach einer wirksamen Vaterschaftsfeststellung im Geburtsregister beim Standesamt eingetragen.
  • Das Kind erwirbt erst durch die wirksame Vaterschaftsfeststellung gegenüber dem Vater Unterhaltsansprüche sowie Erb- und Rentenansprüche.
  • Bei der Beantragung von öffentlichen Leistungen ist es hilfreich, dass die Vaterschaft festgestellt ist.

Die Vaterschaftsfeststellung sollte baldmöglichst nach der Geburt des Kindes erfolgen. Eine spätere Vaterschaftsfeststellung kann zu Streitigkeiten führen. Auch kann der Unterhalt des Kindes für zurückliegende Zeiträume unter Umständen nicht mehr durchsetzbar sein.

Der Vater des Kindes kann kostenlos beim Jugendamt, beim Standesamt, beim Amtsgericht oder auch kostenpflichtig bei einem Notar in einer Urkunde seine Vaterschaft anerkennen. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich. Zusätzlich ist die Zustimmung der Mutter erforderlich, gleichfalls in einer Urkunde. Das Jugendamt berät über die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann.

 Wenn der Vater des Kindes nicht bereit ist, seine Vaterschaft urkundlich anzuerkennen, kann durch das Jugendamt als Beistand beim Familiengericht Klage auf Feststellung der Vaterschaft eingereicht werden.

Telefonische Terminabsprache ist erforderlich.

GEBÜHREN

  • gebührenfrei beim Jugendamt, Standesamt und Amtsgericht
  • gebührenpflichtig beim Notar

UNTERLAGEN

  • Zustimmungsurkunde der Mutter
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde, wenn vorhanden

BEARBEITUNGSZEIT
keine

Fach­dienst Ju­gend­amt - Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­be­treu­ung, Kind­schafts­recht und wirt­schaft­li­che Ju­gend­hil­fe

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

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Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr.

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