Vaterschaftsanerkennung beurkunden

Details

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn Eltern nicht verheiratet sind und der Vater rechtlich als solcher anerkannt werden möchte. In besonderen Fällen, wie bei minderjährigen Elternteilen oder wenn die Mutter noch verheiratet ist, können zusätzliche Zustimmungen notwendig sein.

Die Vaterschaftsanerkennung schafft ein beidseitiges Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind. Dies betrifft unter anderem erbrechtliche, unterhaltsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche. Das Kind erhält dadurch auch ein Umgangsrecht mit dem Vater.

Die Beurkundung kann erfolgen:

  • Bei jedem Standesamt

  • In Jugendämtern

  • Bei Notaren oder Amtsgerichten

Es ist möglich, die Vaterschaft auch vor der Geburt des Kindes anzuerkennen. Eine Beratung zu besonderen Fällen erhalten Sie im Jugendamt.

Kosten

  • Beurkundung beim Jugend- oder Standesamt: kostenfrei

  • Beurkundung bei Notaren oder Amtsgerichten: Kosten gemäß deren Gebührenordnung

Hinweise

  • Die Zustimmung der Mutter ist zwingend erforderlich und muss ebenfalls beurkundet werden.

  • Für minderjährige Elternteile oder wenn die Mutter verheiratet ist, sind zusätzliche Zustimmungen erforderlich.

  • Bei sprachlichen Barrieren muss ein neutraler Dolmetscher hinzugezogen werden. Dies sollte bei der Terminvereinbarung angegeben werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die rechtlichen Konsequenzen verstehen.

  • Wenn die Mutter neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt (z. B. italienisch oder vietnamesisch), ist unter Umständen eine Mutterschaftsanerkennung notwendig. Klären Sie dies vorab mit der zuständigen Stelle.

Fristen

  • Die Vaterschaftsanerkennung ist jederzeit möglich – auch schon vor der Geburt des Kindes.

Voraussetzungen

Die Anerkennung der Vaterschaft ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater (z. B. wenn die Mutter nicht verheiratet ist).

  • Die Mutter stimmt der Anerkennung zu.

  • Eventuell erforderliche zusätzliche Zustimmungen (z. B. bei minderjährigen Elternteilen) liegen vor.

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen im Original mit, um die Beurkundung durchführen zu können:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile.

  • Mutterpass (falls die Anerkennung vor der Geburt erfolgt).

  • Geburtsurkunde oder Geburtsmitteilung des Kindes (falls die Anerkennung nach der Geburt erfolgt).

  • Gegebenenfalls: ausländische Urkunden mit beglaubigter Übersetzung.

Bearbeitungsdauer

Die Beurkundung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten.

Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei einer der zuständigen Stellen (Jugendamt, Standesamt etc.).

  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.

  • Die Beurkundung erfolgt persönlich und direkt vor Ort. Beide Elternteile müssen ihre Zustimmung abgeben (ggf. auch in getrennten Terminen möglich).

  • Sie erhalten eine beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 1594 bis 1598 BGB, § 1599 BGB

  • § 44 Personenstandsgesetz (PStG)

  • § 59 SGB VIII