Straßenreinigung

Details

Die Anlieger sind verpflichtet, die an ihr Grundstück grenzende Straße zu reinigen.
Aus dem Straßenverzeichnis geht hervor, bei welchen Fahrbahnen und wie häufig die Stadt Bad Salzuflen diese Verpflichtung übernimmt. Im ganzen Stadtgebiet sind die Gehwege von den Anwohnern zu reinigen.

  • Bemessungsgrundlage
    Die Straßenreinigungsgebühr bemisst sich nach der Länge der zugewandten Grundstücksseite (Frontlänge) der von der Stadt Bad Salzuflen zu reinigenden Straße. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen.
  • Hinterliegergrundstücke
    ...sind solche, die nicht unmittelbar an die öffentliche Erschließungsstraße grenzen, sondern mittelbar – durch einen Privatweg oder eine Privatstraße – an die öffentliche Erschließungsstraße angebunden sind.
    Für mittelbar erschlossene Grundstücke wird in gleichen Umfang wie für die unmittelbar Erschlossenen Straßenreinigungsgebühr erhoben. Dadurch erhöht sich die Gesamtzahl der Frontmeter und die Gebühr für jeden einzelnen Frontmeter kann gesenkt werden.

Kosten

Ab 01.01.2026 gelten folgende Gebührensätze

  • 3,46 Euro pro Frontmeter in der Fußgängerzone A

  • 3,23 Euro pro Frontmeter in der Fußgängerzone B

  • 2,85 Euro pro Frontmeter für verkehrsberuhigte Straßen im Innenstadtbereich

  • 1,39 Euro pro Frontmeter für Straßen mit Anliegerverkehr

  • 1,24 Euro pro Frontmeter für Straßen des innerörtlichen Verkehrs

  • 1,08 Euro pro Frontmeter für Straßen des überörtlichen Verkehrs

Bei mehrmaliger Reinigung pro Woche vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Die Straßenreinigungsgebühr ist von Eigentümern erschlossener Grundstücke zu zahlen. Eine Abrechnung mit Mietern oder Pächtern ist laut Satzung nicht vorgesehen.

Unterlagen

keine

aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.