Straßenausbaubeitrag
Benzstraße 10, 32108 Bad SalzuflenDie nachträgliche Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in ihrer Gesamtheit oder an Teileinrichtungen dieser Anlagen müssen die Anlieger (Eigentümer und Erbbauberechtigte) mit dem Straßenausbaubeitrag bezahlen. Das gilt auch für Teileinrichtungen dieser Anlagen zum Beispiel Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Straßenkanal.
Für die erstmalige Herstellung wird der Erschließungsbeitrag erhoben. Weitere Information siehe dort.
Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt eine Anliegerbescheinigung aus.
GEBÜHREN
- 10 - 60 Prozent der Ausbaukosten für den Straßenausbaubeitrag
- 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung
UNTERLAGEN
- Für den Erschließungsbeitrag: Keine
- Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks, Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Straßenbaubeitragssatzung