Stra­ßen­aus­bau­bei­trag

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Wenn die Stadt Bad Salzuflen öffentliche Straßen, Wege und Plätze erneuert, erweitert und verbessert, werden für die hierfür entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge erhoben. Die Höhe des individuellen Straßenbaubeitrages richtet sich nach der Größe und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Diese wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.

Einen Teil der Kosten trägt die Stadt Bad Salzuflen. Dieser Anteil ist abhängig von der Verkehrsbedeutung der Straße. So trägt die Stadt Bad Salzuflen z.B. bei einer Hauptverkehrsstraße 70 %, bei einer Anliegerstraße 30 % der Fahrbahnkosten.

Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der Straßenbaumaßnahme und der Beitrag wird dann in der Regel durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid angefordert. Beitragspflichtig ist der derjenige, der im Zeitpunkt des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
 

Änderung zu den Straßenausbaubeiträgen:

Das vorstehend genannte Verfahren gilt für sämtliche bisherigen Baumaßnahmen, die Beiträge ausgelöst haben (bis 31.12.2017). 

Für alle ab dem 1.1.2018 erstmalig beschlossenen oder im Haushaltsplan erstmalig in 2018 veranschlagten mit Beiträgen belastete Baumaßnahmen gilt die "Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge" des Landes NRW (Runderlass vom 3.5.2022).  Danach werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die umlagefähigen Kosten dieser Baumaßnahmen vom Land NRW übernommen, die beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger also zu 100 % von den Beiträgen befreit. Diese Förderrichtlinie tritt zum 31.12.2026 außer Kraft.

Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 von dem zuständigen Organ beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2024 stehen, unterliegen dem Beitragserhebungsverbot und der landesgesetzlichen Erstattungsleistung.

GEBÜHREN

  • 10 - 60 Prozent der Ausbaukosten für den Straßenausbaubeitrag
  • 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung

UNTERLAGEN

  • Für den Erschließungsbeitrag: Keine
  • Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks, Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§§ 8, 8a Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Salzuflen

Links

Fach­dienst Bau­ver­wal­tung

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

IHRE ANSPRECHPARTNER

NAME
Frau G. Alkan
ETAGE / ZIMMER
1. OG, Zi B1.05
TELEFON
+49 5222 952-209
FAX
+49 5222 952-88209
EMAIL
beitragswesen@bad-salzuflen.de

NAME
Herr J. Morgenstern
ETAGE / ZIMMER
1. OG, Zi B1.05
TELEFON
+49 5222 952-204
FAX
+49 5222 952-88204
EMAIL
beitragswesen@bad-salzuflen.de