Stra­ßen­aus­bau­bei­trag

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Die nachträgliche Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in ihrer Gesamtheit oder an Teileinrichtungen dieser Anlagen müssen die Anlieger  (Eigentümer und Erbbauberechtigte) mit dem Straßenausbaubeitrag bezahlen. Das gilt auch für Teileinrichtungen dieser Anlagen zum Beispiel Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Straßenkanal.

Für die erstmalige Herstellung wird der Erschließungsbeitrag erhoben. Weitere Information siehe dort.

Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt eine Anliegerbescheinigung aus.

GEBÜHREN

  • 10 - 60 Prozent der Ausbaukosten für den Straßenausbaubeitrag
  • 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung

UNTERLAGEN

  • Für den Erschließungsbeitrag: Keine
  • Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks, Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Straßenbaubeitragssatzung

Links

Fach­dienst Tief­bau, Ab­tei­lung Ver­wal­tung

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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