Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis be­an­tra­gen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Er berechtigt zu folgenden Nachteilsausgleichen

  • Steuervergünstigungen
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
  • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
  • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln


Für zusätzliche Nachteilsausgleiche ist die Festellung folgender Merkzeichen notwendig:

  • B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • BI = Blindheit
    unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteilung
    und
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
    und
    Parkerleichterungen
  • G = erhebliche Gehbehinderung
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
    unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteilung
    und
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
    und
    Parkerleichterungen
  • Gl = Gehörlosigkeit
    unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung
  • RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • H = Hilflosigkeit
    unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung
    und
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Hinweis:
Die Kreisverwaltung Lippe entscheidet über die Anträge.
Bad Salzufler  Bürger können in der Bürgerberatung im Rathaus die Leistungen beantragen und sich informieren.

GEBÜHREN
keine Gebühren

UNTERLAGEN

  • Schwerbehinderten-Antragsvordruck sorgfältig ausfüllen (Maschinen- oder Blockschrift)
  • Lichtbild (nicht zwingend erforderlich);
  • Unterlagen über den Gesundheitszustand nicht älter als 2 Jahre
    (zum Beispiel Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor-und Röntgenbefunde, keine Röntgenbilder)
  • bei Minderjährigen: Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters
  • bei Ausländern: gültiger Aufenthaltstitel und Passkopie

BEARBEITUNGSZEIT
Acht Wochen bei der dafür zuständigen Kreisverwaltung Lippe

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

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Formular Antrag Schwerbehindertenausweis
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Fachdienst 33 – Bürgerservice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

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Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

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Do 13:30 - 16:00 Uhr

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der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Durch den verlegten Zugang wird Bürgerinnen und Bürgern mit Geheinschränkungen empfohlen, in Begleitung einer Hilfperson zu erscheinen und genügend Zeit für die Anreise einzuplanen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.