Schiedsamt

Details

Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren in Strafsachen durch.

Kosten

bis zu 60,00 Euro sowie anfallende Kosten für Auslagen

Zahlungsart
Die Zahlung eines Vorschusses ist mit der Schiedsperson zu regeln.

Unterlagen

formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag bei der Schiedsperson