Pflegekinder
Details
Immer dann, wenn die eigene Familie ihr Kind nicht selber versorgen, erziehen und fördern kann, können Pflegefamilien/Pflegepersonen Kinder vorübergehend oder auf Dauer in ihren Haushalt aufnehmen.
Kosten
Die Dienstleistung ist kostenbeitragspflichtig.
Hinweise
Die Hilfen können nur auf Antrag der Personensorgebrechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden. Es gibt Bereitschaftspflege für kurzfristige Unterbringung. Pflegeverhältnisse bei Pflegeeltern sind normalerweise auf Dauer angelegt.
Unterlagen
Antrag der Personensorgeberechtigten
Bearbeitungsdauer
keine Bearbeitungsfrist
Rechtsgrundlagen
§ 33 Sozialgesetzbuch VIII