Pfle­ge­kin­der

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Immer dann, wenn die eigene Familie ihr Kind nicht selber versorgen, erziehen und fördern kann, können Pflegefamilien/Pflegepersonen Kinder vorübergehend oder auf Dauer in ihren Haushalt aufnehmen.

GEBÜHREN
Die Dienstleistung ist kostenbeitragspflichtig.

UNTERLAGEN
Antrag der Personensorgeberechtigten

BESONDERHEITEN
Die Hilfen können nur auf Antrag der Personensorgebrechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden. Es gibt Bereitschaftspflege für kurzfristige Unterbringung. Pflegeverhältnisse bei Pflegeeltern sind normalerweise auf Dauer angelegt.

BEARBEITUNGSZEIT
keine Bearbeitungsfrist

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 33 Sozialgesetzbuch VIII

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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei Eignungsüberprüfung von Pflegeeltern und Vermittlung von Pflegekindern
als PDF

Fach­dienst Ju­gend­amt, Ab­tei­lung Er­zie­hungs­hil­fen

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 8:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr.
Telefonische Terminvereinbarung erbeten.

IHRE ANSPRECHPARTNER

NAME
Frau Tanja Liebscher
ETAGE / ZIMMER
3. OG, Zi 3.2a
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+49 5222 952-454
FAX
+49 5222 952-88454
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t.liebscher@bad-salzuflen.de

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Frau Yvonne Mentner
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3. OG, Zi 3.2a
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+49 5222 952-88495
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y.mentner@bad-salzuflen.de

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Frau Anke Hütte
ETAGE / ZIMMER
3. OG, Zi 3.13
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+49 5222 952-259
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+49 5222 952-88259
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a.huette@bad-salzuflen.de