Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen aG und Bl
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenDer orange bundeseinheitliche Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen aG und Bl sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.
Berechtigtenkreis:
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 80 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 Prozent
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 Prozent
GEBÜHREN
keine Gebühr
UNTERLAGEN
- Gültiger Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen
BEARBEITUNGSZEIT
2-4 Wochen
Vor der Entscheidung über die Erteilung der Parkerleichterung wird vom Versorgungsträger eine Stellungnahme angefordert. Dabei kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.
RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung