Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG und Bl

Details

Der Genehmigungsbescheid mit Parkausweis enthält eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann. Insbesondere können Sie unter Auslage des Parkausweises die speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze nutzen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.

Berechtigtenkreis:

  • Außergewöhnlich Gehbehinderte, Merkzeichen aG
  • Blinde, Merkzeichen Bl

Kosten

keine Gebühr

Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild

Bearbeitungsdauer

2-4 Wochen

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)