Park­aus­weis für Schwer­be­hin­der­te mit Merk­zei­chen aG und Bl

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Der Genehmigungsbescheid mit Parkausweis enthält eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann. Insbesondere können Sie unter Auslage des Parkausweises die speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze nutzen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.

Berechtigtenkreis:

  • Außergewöhnlich Gehbehinderte, Merkzeichen aG
  • Blinde, Merkzeichen Bl

GEBÜHREN
keine Gebühr

UNTERLAGEN

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild

BEARBEITUNGSZEIT
2-4 Wochen

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Straßenverkehrsordnung (StVO)
 

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Antragsformular Parkausweis Schwerbehinderte
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Fach­dienst Ord­nungs­we­sen, un­te­re Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr

IHR ANSPRECHPARTNER

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