Mietspiegel

Details

Der qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Orientierungshilfe, um die Miethöhe einer Wohnung im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren. Ortsüblich ist die Miete, die in Bad Salzuflen für Wohnungen gleicher Größe, Wohnlage, Bauweise, Ausstattung und Beschaffenheit im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und den Bestimmungen des BGB §§ 558 ff. erstellt. Gültig ist er für zwei Jahre ab Inkrafttreten.

Der Mietspiegel gilt für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet von Bad Salzuflen.

Hier finden Sie einen Onlinerechner des Mietspiegels.

Kosten

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Unterlagen

keine

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsfrist

aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.