Mietspiegel
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenDer qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Orientierungshilfe, um die Miethöhe einer Wohnung im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren. Ortsüblich ist die Miete, die in Bad Salzuflen für Wohnungen gleicher Größe, Wohnlage, Bauweise, Ausstattung und Beschaffenheit im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und den Bestimmungen des BGB §§ 558 ff. erstellt. Gültig ist er für zwei Jahre ab Inkrafttreten.
Der Mietspiegel gilt für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet von Bad Salzuflen.
Neuer qualifizierter Mietspiegel
Der Mietspiegel „Gültig ab 03/2021“ behält bis zur Veröffentlichung eines neuen qualifizierten Mietspiegels seine Gültigkeit. Ein neuer qualifizierter Mietspiegel wird derzeit erstellt und voraussichtlich im Januar 2024 veröffentlicht.
- Pressemitteilung vom 07. September 2023 "Neuer qualifizierter Mietspiegel für Bad Salzuflen"
- Pressemitteilung vom 15. September 2023 "Anschreiben zum Mietspiegel - leichte Irritationen durch Fehler"
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Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
UNTERLAGEN
keine
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