Kin­der­ta­ges­pfle­ge - In­for­ma­tio­nen für El­tern

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt ist. Dies betrifft den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung, die qualitativen Voraussetzungen und die Finanzierung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger. Sie ist eine familiennahe Betreuungsform, die auf Dauer und Regelmäßigkeit angelegt ist. Eine Tagespflegeperson betreut je nach Pflegeerlaubnis bis zu fünf fremde Kinder. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Sie kann aber auch in speziell dafür angemieteten Räumlichkeiten erfolgen. Die Kindertagespflege ist besonders für Kinder unter drei Jahren gedacht. Wegen ihrer flexiblen Betreuungszeiten ist sie auch für ältere Kinder interessant, z.B. als Ergänzung zu anderen Betreuungsformen. Die Kindertagespflege ermöglicht Eltern die Aufnahme von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium. Der familiäre Betreuungsrahmen ist überschaubar und bietet Kindern gute Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Wie wird eine Kindertagespflegeperson vermittelt?

Die Eltern wenden sich an die Fachberatung Kindertagespflege im Jugendamt. Im Gespräch wird der Bedarf des Kindes geprüft und die Wünsche der Eltern erörtert. Die Fachberatung vermittelt, auf die Bedarfe passende Tagespflegepersonen, mit denen die Eltern ein persönliches Kennenlernen vereinbaren.

Wie wird Kindertagespflege finanziert?

Die Tagespflegeperson und die Eltern unterschreiben gemeinsam eine verbindliche Betreuungsvereinbarung und stellen einen Antrag auf Zahlung des Tagespflegegeldes beim Jugendamt. Eltern haben entsprechend ihrer Jahresbruttoeinkünfte Beiträge an das Jugendamt zu entrichten (siehe Elternbeitragssatzung). Die Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge durch die Tagespflegeperson ist unzulässig. Für die Verpflegung des Kindes können Tagespflegepersonen die Zahlung eines angemessenen Essensgeldes mit den Eltern vereinbaren.

Was passiert, wenn die Kindertagespflegeperson ausfällt?

Für geplante betreuungsfreie Zeiten (z.B. Urlaub der Tagesmutter) sollen frühzeitig Regelungen zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern getroffen werden. Die Sicherstellung einer Vertretung beim Ausfall (z.B. durch Krankheit) erfolgt, sofern die Eltern es wünschen, durch das Jugendamt.

Wie ist mein Kind versichert?

Bei einem vom Jugendamt geförderten Betreuungsplatz ist ihr Kind durch die Landesunfallkasse gesetzlich unfallversichert.

GEBÜHREN
Die Vermittlung einer Kindertagespflegeperson ist kostenfrei.

Die Elternbeiträge für Kindertagespflege sind in der Elternbeitragssatzung der Stadt Bad Salzuflen geregelt.

UNTERLAGEN
Antragsvordrucke erhalten Sie beim Erstgespräch im Jugendamt oder als Download.

BEARBEITUNGSZEIT
2 bis 4 Wochen
Übernahme der Kosten frühestens ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag beim Jugendamt eingegangen ist.

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§§ 22,23,24 und 43 SGB VIII und der ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 21-24 KiBiz NRW

Links

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Arbeitgeberbescheinigung
als PDF

Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege
als PDF

Fach­dienst Ju­gend­amt - Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­be­treu­ung, Kind­schafts­recht und wirt­schaft­li­che Ju­gend­hil­fe

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

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