Ka­nal­an­schluss­bei­trag

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Sobald ein Grundstückseigentümer sein Grundstück an die öffentlichen Kanalleitungen anschließen kann, muss er einen Kanalanschlussbeitrag zahlen. Dies ist ein Aufwandsersatz für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage. Daneben entstehen Kosten für den Grundstücksanschluss. Das ist das Stück Leitung vom Hauptkanal zur Grundstücksgrenze.

Zusätzlich zu den Kanalanschlussbeiträgen gibt es noch die Beiträge für:

  • Straßenausbau
  • Kanalanschluss
  • Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen

Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Bad Salzuflen eine Anliegerbescheinigung aus.

GEBÜHREN

  • Für den Kanalanschlussbeitrag ist eine pauschale Angabe nicht möglich, da es sich um eine auf das jeweilige Grundstück bezogene Berechnung handelt. Der Beitragssatz beträgt 8,20 Euro je qm anrechenbarer Grundstücksfläche
  • 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung

UNTERLAGEN


  • Für den Kanalanschlussbeitrag: Keine
  • Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks, Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Kommunalabgabengesetz NRW, Kanalanschlussbeitragssatzung

Links

Fach­dienst Tief­bau, Ab­tei­lung Ver­wal­tung

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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