Ka­nal­an­schluss­bei­trag

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt den einmaligen Kanalanschlussbeitrag, um damit die durchschnittlichen Kosten für die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung des öffentlichen Kanalnetzes zu decken. Daneben entstehen Kosten für den Grundstücksanschluss. Das ist das Leitungsstück vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze.

Der Kanalanschlussbeitrag wird erhoben, wenn ein Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt wird und an die städtische Kanalisation angeschlossen werden kann. Beitragspflichtig sind die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten. Die Beitragspflicht entsteht in Bebauungsplangebieten mit dem Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit. Im Außenbereich entsteht die Beitragspflicht, wenn das Grundstück tatsächlich an die Kanalisation angeschlossen wurde.

Der Kanalanschlussbeitrag richtet sich nach der Größe des Grundstückes und dessen baulicher Nutzbarkeit. Diese wird gemessen an der Anzahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.

Der Beitragssatz beträgt zurzeit 7,50 € je m² Veranlagungsfläche. Es werden Teilbeträge erhoben, wenn ein Grundstück nur an die Regenwasserableitung (30% des Beitragssatzes) oder nur an die Schmutzwasserableitung (70% des Beitragssatzes) angeschlossen werden kann.

Der Beitragssatz wird unter Zugrundelegung der Kanalbaukosten regelmäßig überprüft. Bei der Berechnung des Kanalanschlussbeitrages kommt der im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht geltende Beitragssatz zur Anwendung.

GEBÜHREN

  • Für den Kanalanschlussbeitrag ist eine pauschale Angabe nicht möglich, da es sich um eine auf das jeweilige Grundstück bezogene Berechnung handelt. Der Beitragssatz beträgt 8,20 Euro je qm anrechenbarer Grundstücksfläche
  • 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung

UNTERLAGEN


  • Für den Kanalanschlussbeitrag: Keine
  • Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks, Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Bad Salzuflen

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Benzstraße 10
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