Jugendfischereischein beantragen

Details

Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich, um angeln zu dürfen. Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung erworben werden. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.

Der Jugendfischereischein ist gültig vom 01.01. bis 31.12. des Jahres.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

  • 8,00 Euro

Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Hinweise

Mit Beginn des 14. Lebensjahres kann eine Fischereiprüfung abgelegt werden. Nach erfolgreichem Bestehen kann auf Antrag ein Fischereischein ausgestellt werden. Für die Übergangszeit gilt weiterhin der Jugendfischereischein.

Voraussetzungen

Der Jugendfischereischein kann nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden.

Unterlagen

  • Passfoto in Papierform

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung und Ausstellung eines Jugendfischereischeins erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.

Verfahrensablauf

  1. Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.

  2. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

  3. Der Jugendfischereischein wird Ihnen im Termin ausgehändigt.

Rechtsgrundlagen

§ 32 Landesfischereigesetz

Aufgrund der Wetterlage konnte die Restmülltonnentour am 28.01. in folgenden Straßen nicht durchgeführt werden:

  • Salzufler Straße,

  • Roseggerweg,

  • Steinkuhlenstraße,

  • Steinweg,

  • Stiftweg,

  • Langenbergstraße,

  • Auf der Heide,

  • Am Bismarckturm

  • Käthe-Kollwitz-Straße

Die ausgefallene Abfuhr wird am 03.02.2026 nachgefahren. Sollte Ihre Straße nicht in der Auflistung enthalten sein und keine Abfuhr erfolgt sein, bitten wir Sie, sich direkt mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen PreZero in Verbindung zu setzen.

Kontakt PreZero:
Telefon: 05261/2580–15

Weiter war die Entsorgung der gelben Tonnen am 28.01. (Bezirk A) nur eingeschränkt möglich. Einzelne Nebenstraße und Sackgassen konnten nicht angefahren werden. Das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis teilte mit, dass diese Straßen nicht nachgefahren werden.

Infolgedessen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, den zusätzlich anfallenden Abfall bei der nächsten Abfuhr in Säcken neben der gelben Tonne bereitzustellen.