Die Stadtbücherei bleibt am Samstag, 13. September 2025, wegen der Abschlussfeier des SommerLeseClubs geschlossen.
Wir bitten um Verständnis.
Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich, um angeln zu dürfen. Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung erworben werden. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.
Der Jugendfischereischein ist gültig vom 01.01. bis 31.12. des Jahres.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
8,00 Euro
Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Mit Beginn des 14. Lebensjahres kann eine Fischereiprüfung abgelegt werden. Nach erfolgreichem Bestehen kann auf Antrag ein Fischereischein ausgestellt werden. Für die Übergangszeit gilt weiterhin der Jugendfischereischein.
Der Jugendfischereischein kann nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden.
Passfoto in Papierform
Die Bearbeitung und Ausstellung eines Jugendfischereischeins erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.
Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.
Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
Der Jugendfischereischein wird Ihnen im Termin ausgehändigt.
§ 32 Landesfischereigesetz
Die Stadtbücherei bleibt am Samstag, 13. September 2025, wegen der Abschlussfeier des SommerLeseClubs geschlossen.
Wir bitten um Verständnis.