Jugendfischereischein beantragen
Details
Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich, um angeln zu dürfen. Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung erworben werden. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.
Der Jugendfischereischein ist gültig vom 01.01. bis 31.12. des Jahres.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
8,00 Euro
Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Hinweise
Mit Beginn des 14. Lebensjahres kann eine Fischereiprüfung abgelegt werden. Nach erfolgreichem Bestehen kann auf Antrag ein Fischereischein ausgestellt werden. Für die Übergangszeit gilt weiterhin der Jugendfischereischein.
Voraussetzungen
Der Jugendfischereischein kann nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden.
Unterlagen
Passfoto in Papierform
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung und Ausstellung eines Jugendfischereischeins erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.
Verfahrensablauf
Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.
Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
Der Jugendfischereischein wird Ihnen im Termin ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
§ 32 Landesfischereigesetz