Hund steuerlich anmelden

Details

In der Stadt Bad Salzuflen besteht die Pflicht, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug in die Stadt anzumelden.

Sie können das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular und SEPA-Lastschriftmandat (siehe Antragsformulare) an hundesteuer@bad-salzuflen.de senden. Die Steuermarke wird Ihnen nach abgeschlossener Bearbeitung auf dem Postweg zugesandt.

Für die persönliche Anmeldung Ihres Hundes ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Kosten

Die jährliche Hundesteuer in Bad Salzuflen beträgt:

a) für einen Hund: 74,80 Euro

b) für zwei Hunde: 88,00 Euro pro Hund

c) für drei oder mehr Hunde: 101,20 Euro pro Hund

d) für einen Hund der aufgeführten Rassen/Mischlinge der Rasseliste: 712,80 Euro

e) zwei oder mehr Hunde der aufgeführten Rassen/Mischlinge der Rasseliste: 891,00 pro Hund

Hinweise

Falls Sie einen Hund besitzen, der im erwachsenen Zustand eine Schulterhöhe von mehr als 40 cm oder ein Gewicht von über 20 kg erreicht und/oder einen Hund der Rasseliste (siehe weiterführende Links), müssen Sie zusätzlich die „Mitteilung über die Haltung eines größeren Hundes" beim Ordnungsamt vornehmen.

Bei einem Zuzug von einer anderen Kommune, ist die eigenhändige Abmeldung bei bei der dortigen Behörde erforderlich, da dies nicht automatisch erfolgt.

Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

Fristen

Die Steuerpflicht beginnt ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Hund in Ihren Besitz übergeht.

Falls Welpen von einer bereits gehaltenen Hündin stammen, beginnt die Steuerpflicht ab dem Monat, in dem der jeweilige Welpe drei Monate alt wird.

Bei Zuzug aus einer Kommune beginnt die Steuerpflicht ab dem Folgemonat des Zuzuges.

Unterlagen

  • Kauf- oder Übernahmevertrag
  • Quittungen
  • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Melden Sie Ihren Hund persönlich, schriftlich oder per E-Mail im Bürgerservice an.

  2. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

  3. Nach Prüfung der Angaben erhalten Sie einen Bescheid zur Hundesteuer sowie eine Hundesteuermarke.

  4. Bezahlen Sie die Hundesteuer gemäß dem festgelegten Zahlungsplan.

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
  • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
  • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
  • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

Rechtsgrundlagen

§ 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen

§ 10 des Landeshundegesetz NRW

Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Hundesteueranmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.