Hund steuerlich anmelden
Details
In der Stadt Bad Salzuflen besteht die Pflicht, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug in die Stadt anzumelden.
Sie können das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular und SEPA-Lastschriftmandat (siehe Antragsformulare) an hundesteuer@bad-salzuflen.de senden. Die Steuermarke wird Ihnen nach abgeschlossener Bearbeitung auf dem Postweg zugesandt.
Für die persönliche Anmeldung Ihres Hundes ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
Die jährliche Hundesteuer in Bad Salzuflen beträgt:
a) für einen Hund: 74,80 Euro
b) für zwei Hunde: 88,00 Euro pro Hund
c) für drei oder mehr Hunde: 101,20 Euro pro Hund
d) für einen Hund der aufgeführten Rassen/Mischlinge der Rasseliste: 712,80 Euro
e) zwei oder mehr Hunde der aufgeführten Rassen/Mischlinge der Rasseliste: 891,00 pro Hund
Hinweise
Falls Sie einen Hund besitzen, der im erwachsenen Zustand eine Schulterhöhe von mehr als 40 cm oder ein Gewicht von über 20 kg erreicht und/oder einen Hund der Rasseliste (siehe weiterführende Links), müssen Sie zusätzlich die „Mitteilung über die Haltung eines größeren Hundes" beim Ordnungsamt vornehmen.
Es ist möglich einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer zu beantragen. Eine Befreiung der Hundesteuer kann für einen Hund beantragt werden, welcher ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Befreiung für einen Hund zu beantragen, der nachweislich aus einem Tierheim mit Sitz in der Stadt Bad Salzuflen stammt (Befreiung für 1 Jahr).
Eine Ermäßigung der Hundesteuer kann für einen Hund beantragt werden, der zu Melde-,Sanitäts-,Rettungs- oder Schutzzwecken verwendet wird. Zudem besteht die Möglichkeit für einen gefährlichen Hund im Sinne des § 2 Absatz 2, wenn nachweislich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist.
Bei einem Zuzug von einer anderen Kommune, ist die eigenhändige Abmeldung bei bei der dortigen Behörde erforderlich, da dies nicht automatisch erfolgt.
Fristen
Die Steuerpflicht beginnt ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Hund in Ihren Besitz übergeht.
Falls Welpen von einer bereits gehaltenen Hündin stammen, beginnt die Steuerpflicht ab dem Monat, in dem der jeweilige Welpe drei Monate alt wird.
Bei Zuzug aus einer Kommune beginnt die Steuerpflicht ab dem Folgemonat des Zuzuges.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihren Hund persönlich, schriftlich oder per E-Mail im Bürgerservice an.
Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
Nach Prüfung der Angaben erhalten Sie einen Bescheid zur Hundesteuer sowie eine Hundesteuermarke.
Bezahlen Sie die Hundesteuer gemäß dem festgelegten Zahlungsplan.
Rechtsgrundlagen
§ 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen
§ 10 des Landeshundegesetz NRW
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Hundesteueranmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.