Hundesteueranmeldung
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenDer Hundebesitzer ist verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Stadt Bad Salzuflen anzumelden. Dies gilt auch für Hundehalter, die von einer anderen Kommune zuziehen.
Sie können das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular und SEPA-Lastschriftmandat (siehe Links) an hundesteuer@bad-salzuflen.de zu senden. Die Steuermarke wird nach abgeschlossener Bearbeitung auf dem Postweg zugesandt.
Alternativ können Sie einen Termin im Bürgerservice vereinbaren und persönlich vorsprechen.
Die Höhe der jährlich anfallenden Hundesteuer variiert je nach Anzahl der Hunde und/oder deren Einstufung (siehe RASSELISTE).
GEBÜHREN
Die jährliche Hundesteuer in Bad Salzuflen beträgt:
a) wenn nur ein Hund gehalten wird: 74,80 €
b) wenn zwei Hunde gehalten werden: 88,00 € je Hund
c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 101,20 € je Hund
d)wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird: 712,80 € je Hund
e) wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden: 891,00 € je Hund
Hinweis: Falls Sie einen Hund besitzen, der im erwachsenen Zustand eine Schulterhöhe von mehr als 40 cm oder ein Gewicht von über 20 kg erreicht und/oder einen Hund der Rasseliste, müssen Sie zusätzlich die „Mitteilung über die Haltung eines größeren Hundes" beim Ordnungsamt vornehmen (Ordnungsrechtliche Anmeldung von Hunden).
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen