Hand­wer­ker-Park­aus­weis

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Bei dem Handwerkerparkausweis handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung, die von der jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt wird.
Es gibt zwei Arten von Handwerkerparkausweisen. Zum einen für das Stadtgebiet Bad Salzuflen (3 Jahre gültig) und zum anderen für die Region Ostwestfalen-Lippe (1 Jahr gültig).

Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Nutzfahrzeuge, Kombifahrzeuge, LKW’s, Kleinbusse u.ä. erteilt, die als Werkstatt-/Servicefahrzeuge zur Durchführung bei Reparatur- und Montagearbeiten eingesetzt werden. Das Fahrzeug muss eine fest mit dem Fahrzeug verbundene Firmenaufschrift haben und schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug lagern oder transportieren.
Betriebe, die reine Ladetätigkeiten ausführen, sind nicht antragsberechtigt.

Die Ausnahmegenehmigung gilt zum Parken am Einsatzort:
1. an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286) angeordnet ist, ohne zeitliche Begrenzung,
2. im Bereich des Zonenhalteverbots (Zeichen 290) ohne zeitliche Begrenzung, bei begrenzenden Zusatzschildern auch ohne Benutzung der Parkscheibe oder ohne Gebühr sowie ohne Behinderung des durchgehenden Verkehrs außerhalb der gekennzeichneten Flächen,
3. an Parkplätzen, die durch Zeichen 314 “Parkplatz“ oder Zeichen 315 “Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung auf Anwohner oder der Parkzeit angeordnet ist, ohne zeitliche Begrenzung und ohne Benutzung der Parkscheibe oder ohne Gebühr,
4. in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) ohne Behinderung des durchgehenden Verkehrs außerhalb der gekennzeichneten Flächen,
5. an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Gebühr, sowie in Notfällen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und der Einsatz des Kraftfahrzeugs als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug und Materialien unbedingt erforderlich ist.

GEBÜHREN

  • Handwerkerparkausweis für Bad Salzuflen: 60,00 Euro, für 3 Jahre gültig
  • Handwerkerparkausweis für Ostwestfalen-Lippe: 120,00 Euro, für 1 Jahr gültig

UNTERLAGEN
Ausgefülltes Antragsformular, Handwerkerkarte, Gewerbeanmeldung
 

BEARBEITUNGSZEIT
 bis vier Wochen

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 46 Straßenverkehrsordnung

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Antrag Handwerker-Parkausweis
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Fach­dienst Ord­nungs­we­sen, un­te­re Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr

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