Grund­stücks­tei­lung ge­neh­mi­gen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Die Teilung eines bebauten Grundstücks benötigt für ihre Wirksamkeit eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigt diese Genehmigung nicht.

GEBÜHREN
Sie errechnet sich je neu gebildetem Grundstück nach der Formel:
1,5 : 1000 x Grundstücksgröße in qm x Bodenrichtwert
50 Euro mindestens bis 500 Euro höchstens

UNTERLAGEN
Antrag (schriftlich im übrigen aber formlos) und die folgenden Anlagen in jeweils 2-facher Ausfertigung für das zu teilende Grundstück: 

Amtlicher Lageplan (erstellt und beurkundet vom Katasteramt oder öffentlich-bestelltem Vermessungsingenieur) mit den

  • rechtmäßigen Grenzen,
  • vorhandenen baulichen Anlagen,
  • Grenzabständen,
  • Abstandsflächen,
  • Abständen der baulichen Anlagen,
  • farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie).

Bauzeichnung der baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind.

BEARBEITUNGSZEIT
Maximal 3 Monate

Die Bauaufsichtsbehörde muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Teilungsantrages entscheiden. Ist ihr dies nicht möglich, so kann sie die Frist durch Zwischenbescheid um höchstens 2 Monate verlängern.

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW), Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

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Antragsformular Grundstücksteilung
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Fach­dienst Bau­ord­nung

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

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