Gewerbe abmelden

Details

Die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit, die Verlegung des Betriebs in eine andere Stadt oder den Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.

Gemäß der Gewerbeordnung unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeabmeldungen zwingend vorgeschrieben.

Die Gewerbemeldung kann schriftlich per Fax, Post, E-Mail oder Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen.

Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Bei jeder Gewerbemeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an

  • das zuständige Finanzamt

  • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer

  • die jeweilige Berufsgenossenschaft

  • das staatliche Amt für Arbeitsschutz

Kosten

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung spätestens am Tag der Gewerbeaufgabe erfolgen sollte. Eine verspätete Abmeldung kann rechtliche Konsequenzen haben.

Fristen

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Voraussetzungen

  • Der Betrieb muss in Bad Salzuflen angemeldet sein.

Unterlagen

Grundsätzlich notwendig sind:

  • ausgefüllter Vordruck zur Gewerbe-Abmeldung (GewA 3),
    Hinweis: Die Gewerbe-Abmeldung können Sie am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Bei schriftlicher Gewerbe-Abmeldung per Fax oder Post:

  • die geforderten Unterlagen in Kopie

Bei Gewerbe-Abmeldung online über das Wirtschaftsservice-Portal.NRW:

  • Unterlagen als gescannte PDF-Dokumente über das Portal.

Bearbeitungsdauer

Gemäß § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung wird der Empfang der Gewerbeanzeige innerhalb dreier Tage bescheinigt.

Verfahrensablauf

  1. Das Formular zur Gewerbeabmeldung ausfüllen (online oder vor Ort erhältlich).

  2. Einreichen der Unterlagen beim Gewerbeamt (per Brief, E-Mail oder Fax).

  3. Nach Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung über die Abmeldung per Post.

Rechtsbehelf

Falls die Abmeldung abgelehnt wird, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Die genauen Schritte finden Sie in der Rechtsmittelbelehrung.

Weiterführende Informationen

Ab dem 1. November 2025 gilt bei vollständiger Betriebsverlegung das Rückmeldeverfahren:
Sie müssen die Abmeldung nicht mehr selbst bei der bisherigen Behörde vornehmen.
Die neu zuständige Behörde übermittelt nach Ihrer Gewerbeanmeldung automatisch die erforderlichen Daten an die bisherige Behörde, die Ihr Gewerbe auf dieser Grundlage abmeldet.

Nur wenn Sie Ihr Gewerbe ohne Verlegung vollständig aufgeben, ist weiterhin eine eigenständige Abmeldung erforderlich.

  • Eine Bescheinigung über die Abmeldung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Gewerbetreibenden ausgestellt.

  • Bei Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch im Rahmen des Rückmeldeverfahrens – eine gesonderte Bescheinigung ist dabei nicht vorgesehen.

Extreme Hitze verursacht Straßenschäden in der Stadt Bad Salzuflen – Einige Bereiche gesperrt

Verwaltung bittet Verkehrsteilnehmende aufgrund möglichen Unfallrisikos um erhöhte Vorsicht

Bad Salzuflen (26. Juni 2026). Achtung auf den Straßen in Bad Salzuflen! Da es rasch heiß wird und die Hitze bereits über mehrere Tage anhält, heizt sich die Fahrbahndecke im gesamten Stadtgebiet immer weiter auf. In der Folge wurden einige Straßenabschnitte gesperrt, da die extremen Witterungsbedingungen zu Schäden an der Straßendecke führen, sodass die Befahrbarkeit eingeschränkt ist bzw. nicht mehr möglich.

Um die Verkehrsteilnehmenden, aber auch deren Fahrzeuge zu schützen, mögliche Unfallrisiken zu minimieren und die Belastungen der geschädigten Straßendecken zu reduzieren, hat die Stadtverwaltung kurzfristig einige Bereiche gesperrt. Entsprechende Umleitungsstrecken werden ausgeschildert und Anliegerinnen sowie Anlieger können bis zu ihren Grundstücken passieren.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet die Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit und empfiehlt die Geschwindigkeit anzupassen bzw. gegebenenfalls Schritttempo zu fahren. Sobald die Witterung es wieder zulässt, erfolgt zeitnah die Beseitigung von entstandenen Schäden.