Gewerbe abmelden
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenDie Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit, die Verlegung des Betriebs in eine andere Stadt oder den Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG ist der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeabmeldungen zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbemeldung kann schriftlich per Fax, Post oder Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Bei jeder Gewerbeabmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- das staatliche Amt für Arbeitsschutz.
GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei
BEARBEITUNGSZEIT
innerhalb von 3 Tagen bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufgabe einer Gewerbemeldung
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Gewerbeordnung