hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Kommunalwahl 2025.
Hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Integrationsratswahl 2025.
Wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben, hilft das Fundbüro der Stadt Bad Salzuflen weiter. Sie können gefundene Gegenstände mit einem Wert von über 10 Euro im Fundbüro abgeben. Verlorene Gegenstände werden dort sicher verwahrt und nach sechs Monaten kann der Finder den Besitz übernehmen, falls kein Eigentümer ermittelt wird.
Sollte ein Hinweis auf den Eigentümer vorliegen, z. B. bei Personaldokumenten, setzt sich das Fundbüro mit diesem in Verbindung.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Für die Herausgabe von Fundsachen werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
Verwahrung von Fundsachen
im Wert bis 25 € - kostenfrei
im Wert von 26 € bis 150 € - Gebühr i.H.v. 10 €
im Wert von 151 € bis 500 € - Gebühr i.H.v. 15 €
im Wert von über 500 € - Gebühr i.H.v. 20 €
je weitere angefangene 500 € - Gebühr i.H.v. 20 €
Fundsachen können außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerservice auch bei der Polizei abgegeben werden.
Fundsachen aus Zügen müssen an die zentrale Fundstelle der Deutschen Bahn AG gemeldet werden.
Gefundene Gegenstände mit einem Wert von mehr als 10 € sind unverzüglich im Fundbüro abzugeben.
Die Bearbeitung und Aufnahme einer Fundsache erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.
§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Finder von verlorenen Gegenständen haben außerdem Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 5 % des Werts bei bis zu 500 Euro, sowie 3 % für den Betrag über 500 Euro, wenn der Eigentümer bekannt wird.
Sollte der Finder den Finderlohn geltend machen, so wird dies dem Verlierer bei Aushändigung mitgeteilt.