Fischereischein ersetzen

Details

Wenn Ihr Fischereischein verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt worden ist, können Sie im Bürgerservice einen Ersatzfischereischein beantragen. Der Antrag muss unter Vorlage des Prüfungszeugnisses persönlich gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Ersatzfischereischein den gleichen Gültigkeitszeitraum wie der ursprüngliche Schein hat.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

  • 5,00 Euro

Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Hinweise

Bei Verlust eines Jugendfischereischeines ist kein Prüfungszeugnis erforderlich.

Voraussetzungen

Unterlagen

  • Passbild in Papierform

  • Identitätsdokument (Heimatpass, Personalausweis oder Reisepass)

  • Fischereiprüfungszeugnis (Sollte das Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden sein, stellt der Kreis Lippe eine Zweitschrift (siehe weiterführende Links) aus, sofern die Fischereiprüfung bei der dortigen Unteren Fischereibehörde abgelegt wurde.)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung und Ausstellung eines Fischereischeins erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.

Verfahrensablauf

  1. Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.

  2. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

  3. Der Ersatzfischereischein wird Ihnen im Termin ausgehändigt.

Rechtsgrundlagen

§ 31 Landesfischereigesetz NRW