Fischereischein ersetzen

Details

Wenn Ihr Fischereischein verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt worden ist, können Sie online unter https://meineverwaltung.nrw oder persönlich im Bürgerservice einen neuen Fischereischein beantragen. Der persönliche Antrag muss unter Vorlage des Prüfungszeugnisses gestellt werden.

 

Für die persönliche Beantragung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

  • Vor Ort: 30,00 Euro

Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

  • Online: 18,00 Euro

Voraussetzungen

Unterlagen

  • Ausweisdokumente

  • Fischereiprüfungszeugnis (Sollte das Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden sein, stellt der Kreis Lippe eine Zweitschrift (siehe weiterführende Links) aus, sofern die Fischereiprüfung bei der dortigen Unteren Fischereibehörde abgelegt wurde.)

Bearbeitungsdauer

Nach erfolgreicher Online-Beantragung stehen Ihnen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar in digitaler Form im Postfach des Nutzerkontos der BundID zur Verfügung.

Bei Antragstellung vor Ort im Bürgerservice erfolgt die Ausgabe als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.

Verfahrensablauf

Option 1: Online-Beantragung

 

1. Besuchen Sie das NRW Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw

2. Authentifizieren Sie sich mittels BundID sowie eID-Login.

3. Machen Sie alle notwendigen Eingaben.

4. Tätigen Sie die Bezahlung.

5. Der digitale Fischereischein im PDF-Format ist in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt.

6. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird erstellt und postalisch an Sie versendet.

 

Option 2: Persönliche Beantragung

1. Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.

2. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

3. Der Fischereischein im PDF-Format wird Ihnen im Termin ausgehändigt.

4. Der Fischereischein Scheckkartenformat wird postalisch an Sie versendet.

Rechtsgrundlagen

§ 31 Landesfischereigesetz NRW