Erziehungsbeistandschaft
Details
Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen. Dabei wird das Kind oder der Jugendliche nicht aus der Familie herausgenommen, vielmehr sind Familie und soziales Umfeld ein wichtiger Bezugs- und Anknüpfungspunkt für die gemeinsame Arbeit. Ziel ist die Förderung der persönlichen Entwicklung bis hin zur Verselbständigung des Kindes oder des Jugendlichen. Der Zusammenhalt in der Familie soll dabei gestärkt werden.
Kosten
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Hinweise
Die Hilfen können nur auf Antrag der Personensorgebrechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden.
Unterlagen
Antrag des Personensorgeberechtigten
Bearbeitungsdauer
keine Bearbeitungszeit
Rechtsgrundlagen
§ 30 Sozialgesetzbuch VIII