Er­zie­hungs­bei­stand­schaft

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen. Dabei wird das Kind oder der Jugendliche nicht aus der Familie herausgenommen, vielmehr sind Familie und soziales Umfeld ein wichtiger Bezugs- und Anknüpfungspunkt für die gemeinsame Arbeit. Ziel ist die Förderung der persönlichen Entwicklung bis hin zur Verselbständigung des Kindes oder des Jugendlichen. Der Zusammenhalt in der Familie soll dabei gestärkt werden.

GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist kostenlos.

UNTERLAGEN
Antrag des Personensorgeberechtigten

BESONDERHEITEN
Die Hilfen können nur auf Antrag der Personensorgebrechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden.

BEARBEITUNGSZEIT
keine Bearbeitungszeit

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 30 Sozialgesetzbuch VIII

Fach­dienst Ju­gend­amt, Ab­tei­lung Er­zie­hungs­hil­fen

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 8:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr.
Telefonische Terminvereinbarung erbeten.

IHR ANSPRECHPARTNER

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Herr Fatih Gök
ETAGE / ZIMMER
3. OG Zi. 3.9
TELEFON
+49 5222 952-388
FAX
+49 5222 952-88388
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f.goek@bad-salzuflen.de

das Abkochgebot ist für das gesamte Stadtgebiet Bad Sazuflen aufgehoben (Stand 23.09.2023)

Das Gesundheitsamt hat die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ im gesamten Stadtgebiet jetzt aufgehoben. Die regelmäßigen und umfangreichen Probeentnahmen der letzten Tage bestätigen, dass das Trinkwasser in Bad Salzuflen nun wieder keimfrei ist und damit uneingeschränkt für alle Zwecke des täglichen Gebrauchs geeignet ist.


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