Aufgrund der aktuellen Wetterlage musste der Umweltdienstleister PreZero am Montag, 26.01.2026, die Touren abbrechen.
Die Abfuhr der Container (770l & 1100l) wird bis Samstag, 31.01.2026, nachgeholt.
Für den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) und der Rundstundenbetreuung VESUV in der Grundschule werden vom Jugendamt Beiträge erhoben. Sie richten sich nach dem Jahreseinkommen der/des im Haushalt lebenden leiblichen Eltern/Elternteils.
Nach der Einkommensüberprüfung wird über die Höhe und Fälligkeit ein Bescheid zugesandt. Ohne Einkommensnachweis ist der höchste Beitrag zu zahlen, maximal jedoch 150,00 Euro (OGS), beziehungsweise 75,00 Euro (VESUV). Für die Ferienzeiten ist der Beitrag in voller Höhe zu leisten.
Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflege, die OGS oder die Randstundenbetreuung VESUV in Anspruch nehmen
3.1. Berechnung
Berücksichtigt werden
alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte außer Kindergeld und -zuschlag (nicht das zu versteuernde Einkommen oder das Nettoeinkommen!) Es gibt keinen Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten.
Abgezogen werden
Zugerechnet werden
bei sozialversicherungsfrei Beschäftigten 10 Prozent des berechneten Jahreseinkommens.
3.2. Berechnungsbasis ist:
3.3. Veränderungen
Monatsbeiträge:
0,00 Euro bis zu 20.000,00 Euro berechnetem Jahreseinkommen
im Übrigen:
12,00 – 150,00 Euro (OGS)
6,00 - 75,00 Euro (VESUV)
Genauere Ermittlung ist mit dem Elternbeitragsrechner möglich.
Vordruck: "Erklärung zum Elterneinkommen" (Wird bei Platzvergabe zugesandt.)
Einkommensnachweise:
je nach Aufwand
Aufgrund der aktuellen Wetterlage musste der Umweltdienstleister PreZero am Montag, 26.01.2026, die Touren abbrechen.
Die Abfuhr der Container (770l & 1100l) wird bis Samstag, 31.01.2026, nachgeholt.