Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Details
Die Stadt Bad Salzuflen erhebt für den Besuch von Kindertageseinrichtungen Beiträge. Diese richten sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern bzw. des Elternteils im Haushalt. Die Berechnung erfolgt nach Überprüfung der Einkommensnachweise.
Beitragsfreiheit: Das letzte Jahr vor der Einschulung ist beitragsfrei. Seit August 2020 entfällt der Beitrag auch für die letzten beiden Kindergartenjahre.
Geschwisterbefreiung: Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder entfällt der Beitrag für das zweite und weitere Kinder, sofern kein landesrechtlicher Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht.
Kosten
Beitragsrechner: Die genaue Beitragshöhe kann mit dem Online-Beitragsrechner ermittelt werden.
Beispiele für Monatsbeiträge:
Kinder unter 3 Jahren: 30,00 – 537,00 Euro (abhängig von Betreuungsstunden und Einkommen)
Kinder ab 3 Jahren: 6,00 – 477,00 Euro
Höchstsatz ohne Einkommensnachweis: 537,00 Euro
Hinweise
Einkommensberechnung: Berücksichtigt werden alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte, abzüglich bestimmter Freibeträge und Kosten (z. B. Werbungskosten). Kindergeld und ähnliche Leistungen zählen nicht.
Änderungen des Einkommens: Diese sind unverzüglich mitzuteilen, jedoch bleibt eine jährliche Einkommensänderung bis 2.500,00 Euro beitragsneutral.
Ferienzeiten: Die Beiträge sind auch während der gewählten Ferienzeiten voll zu entrichten.
Voraussetzungen
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung.
Beitragspflichtig sind immer die Eltern oder die diesen rechtlich gleichgestellten Personen, mit denen das Kind zusammenlebt.
Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Veränderungen in ihren wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen.
Unterlagen
Folgende Nachweise sind bei Antragstellung einzureichen:
Erklärung zum Elterneinkommen (Vordruck wird bei Platzvergabe zugestellt)
Nachweise zu Einkünften: Lohnbescheinigungen, Unterhaltszahlungen, Elterngeld, Rentenbescheide etc.
Bearbeitungsdauer
Je nach Umfang der Unterlagen variiert die Bearbeitungszeit.
Verfahrensablauf
Die Erklärung zum Elterneinkommen reichen Sie im Jugendamt ein.
Für Bad Salzufler Kinder, die in eine KiTa außerhalb von Bad Salzuflen gehen, sind die Elternbeiträge in Bad Salzuflen zu zahlen.
Haben Sie und Ihr Kind Ihren Wohnsitz nicht in Bad Salzuflen, erfolgt die Beitragsfestsetzung durch das Jugendamt Ihres Wohnsitzes.
Rechtsgrundlagen
§90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich