Eheschließung anmelden
Details
Die Anmeldung zur Eheschließung ist erforderlich, bevor die Trauung in einem deutschen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen kann. Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Wenn keiner der Verlobten in Deutschland wohnt, erfolgt die Anmeldung beim Standesamt, bei dem die Trauung stattfinden soll.
Nach der Anmeldung ist diese 6 Monate gültig. Während dieser Zeit kann die Eheschließung durchgeführt werden.
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Kosten
40 Euro: Beide Verlobte haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
66 Euro: Einer der Verlobten hat eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Ggf. Portokosten, wenn die Eheschließung bei einem anderen Standesamt stattfinden soll und somit die Unterlagen dorthin verschickt werden müssen.
Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Hinweise
Vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen für den deutschen Rechtsbereich aufgelöst sein.
Die zur Anmeldung benötigten Unterlagen hängen von den individuellen Verhältnissen der Verlobten (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Geburtsort etc.) ab.
Ausländische Dokumente müssen durch eine in Deutschland ansässige, ermächtigte, dolmetschende Fachkraft übersetzt werden. Einen Link zur Dolmetscher*innendatenbank finden Sie unter den weiterführenden Links.
Fristen
Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Somit kann die Anmeldung der Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin vorgenommen werden.
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Voraussetzungen
Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Salzuflen
Mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen für den deutschen Rechtsbereich aufgelöst sein
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
-
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Unterlagen
Die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares. Für eine ausführliche Beratung können Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch, digital oder persönlich kontaktieren. Bevorzugen Sie eine persönliche Beratung, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Für die Beantragung der Eheschließung benötigen Sie in jedem Fall:
Einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Bei Geburtsort im Inland: eine aktuelle beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
Bei einer Vorehe im Inland: eine aktuelle beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisteil
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
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wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
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wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
-
wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
-
wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
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wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
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erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
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wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
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bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
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weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ab Abgabe der Unterlagen 2-3 Wochen.
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Verfahrensablauf
Buchung eines Trautermins über den Onlinetraukalender bei gewünschter Eheschließung in Bad Salzuflen
Möglich ab 1 Jahr im Voraus
Kontaktaufnahme mit dem Standesamt des Wohnsitzes eines Verlobten 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin
Telefonisch, digital oder persönlich
Beratung über die erforderlichen Unterlagen durch ein*e der Mitarbeiter*innen des Wohnsitzstandesamtes
Telefonisch, digital oder persönlich in einem Beratungstermin
Beschaffung der Unterlagen durch das Paar
Abgabe der Unterlagen im Original spätestens 5 Wochen vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin
Persönlich, Einwurf Briefkasten oder per Post
Prüfung der Unterlagen durch das Standesamt
Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen
Kontaktaufnahme durch ein*e der Mitarbeiter*innen zwecks Terminvereinbarung für die Anmeldung der Eheschließung
Anmeldung der Eheschließung durch beide Eheschließende
In Ausnahmefällen ist die Anmeldung der Eheschließung durch einen der Eheschließenden mit Vollmacht des anderen Eheschließenden möglich
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Rechtsgrundlagen
Der Ablauf der Anmeldung der Eheschließung und die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach den §§ 11 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG), nach der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV) sowie nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV).
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung