Ehefähigkeitszeugnis
Am Markt 26, 32105 Bad SalzuflenFür Eheschließungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes oder des letzten Wohnsitzes im Inland des deutschen Verlobten.
GEBÜHREN
- 40,00 Euro
- 66,00 Euro wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
UNTERLAGEN
Die zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares und sind daher individuell unterschiedlich.
Für die entsprechende Beratung stehen die MitarbeiterInnen des Standesamtes gern zur Verfügung.
BEARBEITUNGSZEIT
einzelfallabhängig