Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Details

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass keine rechtlichen Hindernisse einer Eheschließung entgegenstehen. Es wird benötigt, wenn ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r eine Ehe im Ausland eingehen möchte. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt des Haupt- oder letzten Wohnsitzes des/der deutschen Verlobten in Deutschland.

Die erforderlichen Unterlagen sind individuell und richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des Brautpaares. Unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen gerne beratend zur Seite – digital, telefonisch oder im Rahmen einer persönlichen Terminvereinbarung.

Kosten

  • 40,00 Euro: Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

  • 66,00 Euro: Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat.

Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.

Hinweise

  • Das Ehefähigkeitszeugnis wird in internationaler Form ausgestellt.

  • Nicht immer ist ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland erforderlich. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigt wird, erfragen Sie beim Standesamt der Eheschließung.

Fristen

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit eines Verlobten

  • Aktueller Wohnsitz oder letzter Wohnsitz des/der deutschen Verlobten in Bad Salzuflen

Unterlagen

Die für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares. Für eine ausführliche Beratung können Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch, digital oder persönlich kontaktieren. Bevorzugen Sie eine persönliche Beratung, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie in jedem Fall:

  • Einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

  • Bei Geburtsort im Inland: eine aktuelle beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil

  • Bei einer Vorehe im Inland: eine aktuelle beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisteil

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ab Abgabe der Unterlagen 2-3 Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen

    • Digital oder schriftlich

  2. Kontaktaufnahme mit dem Standesamt des Wohnsitzes eines deutschen Verlobten

    • Telefonisch, digital oder persönlich

  3. Beratung über die erforderlichen Unterlagen durch ein*e der Mitarbeiter*innen des (letzten) Wohnsitzstandesamtes

    • Telefonisch, digital oder persönlich in einem Beratungstermin

  4. Beschaffung der Unterlagen durch die Verlobten

  5. Abgabe der Unterlagen im Original

    • Persönlich, Einwurf Briefkasten oder per Post

  6. Prüfung der Unterlagen durch das Standesamt

    • Bearbeitungszeit: ca. 2 Wochen

  7. Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses

Rechtsgrundlagen

Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses und die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach § 39 des Personenstandsgesetzes (PStG), nach der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV) sowie nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV).