Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Details
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass keine rechtlichen Hindernisse einer Eheschließung entgegenstehen. Es wird benötigt, wenn ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r eine Ehe im Ausland eingehen möchte. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt des Haupt- oder letzten Wohnsitzes des/der deutschen Verlobten in Deutschland.
Die erforderlichen Unterlagen sind individuell und richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des Brautpaares. Unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen gerne beratend zur Seite – digital, telefonisch oder im Rahmen einer persönlichen Terminvereinbarung.
Kosten
40,00 Euro: Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
66,00 Euro: Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat.
Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.
Hinweise
Das Ehefähigkeitszeugnis wird in internationaler Form ausgestellt.
Nicht immer ist ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland erforderlich. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigt wird, erfragen Sie beim Standesamt der Eheschließung.
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig.
Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit eines Verlobten
Aktueller Wohnsitz oder letzter Wohnsitz des/der deutschen Verlobten in Bad Salzuflen
Unterlagen
Die für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares. Für eine ausführliche Beratung können Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch, digital oder persönlich kontaktieren. Bevorzugen Sie eine persönliche Beratung, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie in jedem Fall:
Einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Bei Geburtsort im Inland: eine aktuelle beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
Bei einer Vorehe im Inland: eine aktuelle beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisteil
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ab Abgabe der Unterlagen 2-3 Wochen.
Verfahrensablauf
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen
Digital oder schriftlich
Kontaktaufnahme mit dem Standesamt des Wohnsitzes eines deutschen Verlobten
Telefonisch, digital oder persönlich
Beratung über die erforderlichen Unterlagen durch ein*e der Mitarbeiter*innen des (letzten) Wohnsitzstandesamtes
Telefonisch, digital oder persönlich in einem Beratungstermin
Beschaffung der Unterlagen durch die Verlobten
Abgabe der Unterlagen im Original
Persönlich, Einwurf Briefkasten oder per Post
Prüfung der Unterlagen durch das Standesamt
Bearbeitungszeit: ca. 2 Wochen
Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
Rechtsgrundlagen
Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses und die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach § 39 des Personenstandsgesetzes (PStG), nach der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV) sowie nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV).