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Zur Wahrung der Verkehrssicherheit im Baustellenbereich ist die Erstellung, Prüfung oder Genehmigung von Verkehrszeichenplänen sowie eine verkehrsrechtliche Genehmigung zu beantragen.
Der Antrag kann von dem bauausführenden Unternehmen, den Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen und Behörden gestellt werden.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Schriftlicher Antrag mit Angaben über:
- die Art und den Umfang (ausführliche Beschreibung) der Arbeiten
- die zeitliche Festlegung des Beginns und die Dauer der Arbeitsstelle
- die für die Verkehrssicherung verantwortliche Person (Adresse / Telefon)
Regel- oder Verkehrszeichenplan
Signalzeitenplan für die Baustellen-Lichtsignalanlage, wenn notwendig
Umleitungsplan, wenn notwendig
Eignungs- und Qualifikationsnachweis des in der verkehrsrechtlichen Anordnung namentlich zu benennenden Verantwortlichen
Der Antrag ist rechtzeitig (ca. 14 Tage) vor Beginn der Arbeiten zu stellen.
Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Straßenverkehrsordnung (StVO)