hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Kommunalwahl 2025.
Hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Integrationsratswahl 2025.
Alle baurechtlichen Anforderungen (zum Beispiel die gesicherte Erschliessung oder notwendige Abstandsflächen) müssen zunächst auf dem eigenen Baugrundstück selbst erfüllt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Baulasteintragung auf dem Grundstück des Nachbarn zugunsten des eigenen Baugrundstückes weiterhelfen. Auf dem Nachbargrundstück werden dann bestimmte Verpflichtungen übernommen. Das können zum Beispiel die erforderlichen Abstandsflächen, Zufahrten oder Leitungen sein.
Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!
Gewerbliche Vorhaben:
125,00 Euro
130,00 Euro
200,00 Euro
Wohngebäude:
100,00 Euro
150,00 Euro
250,00 Euro
Zahlungsart
Überweisung
Die Bearbeitungszeit hängt in der Regel davon ab, wann die betroffenen Grundstückseigentümer die Verpflichtungserklärung unterzeichnen.
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)