Baulast eintragen

Details

Alle baurechtlichen Anforderungen (zum Beispiel die gesicherte Erschliessung oder notwendige Abstandsflächen) müssen zunächst auf dem eigenen Baugrundstück selbst erfüllt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Baulasteintragung auf dem Grundstück des Nachbarn zugunsten des eigenen Baugrundstückes weiterhelfen. Auf dem Nachbargrundstück werden dann bestimmte Verpflichtungen übernommen. Das können zum Beispiel die erforderlichen Abstandsflächen, Zufahrten oder Leitungen sein.

Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!

Kosten

Gewerbliche Vorhaben:

125,00 Euro

  • pro Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht (Erschließungsbaulast)

130,00 Euro

  • für die Stellplatzsicherung
  • pro Abstandsflächenbaulast

200,00 Euro

  • für die Vereinigungsbaulast von mindestens 2 Flurstücken
    50,00 Euro für jedes weitere Flurstück,
    höchstens jedoch 250,00 Euro

Wohngebäude:

100,00 Euro

  • pro Abstandsflächenbaulast
  • pro Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht (Erschließungsbaulast)
  • für die Sicherung gemeinsamer Bauteile
  • für die Stellplatzsicherung
    150, 00 Euro ab 5. Stellplatz
    250,00 Euro ab 15. Stellplatz

150,00 Euro

  • für die Vereinigungsbaulast von mindestens 2 Flurstücken
    50,00 Euro für jedes weitere Flurstück,
    höchstens jedoch 250,00 Euro

250,00 Euro

  • pro planungsrechtliche Bindung (zum Beispiel Altenteilerhaus)

Zahlungsart
Überweisung

Unterlagen

  • Zustimmung des Nachbarn
  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500 in 2-facher Ausfertigung.
    Erstellt und beurkundet vom Katasteramt oder öffentlich-bestelltem Vermessungsingenieur mit genauer Plazierung und Größe der Baulastfläche in grüner Schraffur. Bereits bestehende Baulasten sind mit einer grau punktierten Linie zu kennzeichnen.
  • Bei einem Grundstück mit Erbbaurecht:
    Erklärung des Erbbauberechtigten

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit hängt in der Regel davon ab, wann die betroffenen Grundstückseigentümer die Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)