Baulast beauskunften

Details

Alle baurechtlichen Anforderungen (zum Beispiel die gesicherte Erschließung oder notwendige Abstandsflächen) müssen zunächst auf dem eigenen Baugrundstück selbst erfüllt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Baulasteintragung auf dem Grundstück des Nachbarn zugunsten des eigenen Baugrundstückes weiterhelfen. Auf dem Nachbargrundstück werden dann bestimmte Verpflichtungen übernommen. Das können zum Beispiel die erforderlichen Abstandsflächen, Zufahrten oder Leitungen sein.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen oder eine Abschrift hieraus bekommen. Ein berechtigtes Interesse hat zum Beispiel der Eigentümer oder der Grundstückskaufinteressent.

Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!

Kosten

Für schriftliche Auskünfte pro Grundstück:

  • 30,00 Euro wenn keine Baulasten bestehen
  • 50,00 Euro wenn Baulasten bestehen und der Prüfungsaufwand gering ist. (Regelfall)
  • 100,00 oder 150,00 Euro wenn Baulasten bestehen und der Prüfungsaufwand erheblich ist.
    Die Einstufung erfolgt aufgrund der Lage und Größe des Grundstücks. (Zum Beispiel bei großen Gewerbegrundstücken, die aus mehreren Flurstücken bestehen)

Zahlungsart
Überweisung

Unterlagen

Kurzer, formloser Antrag (auch per E-Mail oder Fax) mit

  • genauer Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)
    und
  • Begründung, warum ein berechtigtes Interesse besteht.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)