Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Details

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Bildung von Eigentumswohnungen benötigt. Die Ausgabe erfolgt zusammen mit dem genehmigten (= gesiegelten) Aufteilungsplan.

Für die Abgeschlossenheit muss innerhalb jeder Wohnung eine Wasserver- und entsorgung, eine Kochgelegenheit und ein WC vorhanden sein.

Kosten

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung
50,00 Euro pro Eigentumswohnung bei Neubauten im laufenden Bauantragsverfahren
100,00 Euro pro Eigentumswohnung bei Umwandlung von bestehenden Gebäuden
und
30,00 Euro für jede weitere Bescheinigung

und

für den zusätzlich notwendigen Aufteilungsplan
80,00 Euro für zwei Ausfertigungen: einer gesiegelt und einer für die Bauaufsichtsbehörde
sowie
30,00 Euro für jede weitere Ausfertigung

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber).
  • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn
    • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und
    • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
  • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören.
  • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Unterlagen

Antrag

  • schriftlich
  • vom Eigentümer unterschrieben
  • Name und Anschrift des Eigentümers
  • Lage des Grundstücks (Ort, Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)

und

Anlagen (2-fach)

  • Lageplan neueren Datums, Maßstab 1 : 500
  • Ansichten sämtlicher Gebäude auf dem Grundstück, Maßstab 1 : 100
  • Schnitte sämtlicher Gebäude auf dem Grundstück, Maßstab 1 : 100
  • Grundrisse von jedem Geschoss, Maßstab 1 : 100
  • Aufteilungsplan mit Zuordnung der Räume zu den einzelnen Wohnungen. Die Räume (auch Garagen) sind in den Plänen mit arabischen Zahlen zu kennzeichnen. Gleiche Zahlen bedeuten dabei die Zugehörigkeit zur gleichen Wohnung. Alle Räume, die nicht mit einer Zahl versehen sind, befinden sich automatisch in Gemeinschaftseigentum.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
  • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
  • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) WoEigG