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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Bildung von Eigentumswohnungen benötigt. Die Ausgabe erfolgt zusammen mit dem genehmigten (= gesiegelten) Aufteilungsplan.
Für die Abgeschlossenheit muss innerhalb jeder Wohnung eine Wasserver- und entsorgung, eine Kochgelegenheit und ein WC vorhanden sein.
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung
50,00 Euro pro Eigentumswohnung bei Neubauten im laufenden Bauantragsverfahren
100,00 Euro pro Eigentumswohnung bei Umwandlung von bestehenden Gebäuden
und
30,00 Euro für jede weitere Bescheinigung
und
für den zusätzlich notwendigen Aufteilungsplan
80,00 Euro für zwei Ausfertigungen: einer gesiegelt und einer für die Bauaufsichtsbehörde
sowie
30,00 Euro für jede weitere Ausfertigung
Antrag
und
Anlagen (2-fach)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) WoEigG