Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1751 Er­geb­nis­se

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Fi­scher­eisch­ein er­set­zen

Wenn Ihr Fischereischein verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt worden ist, können Sie im Bürgerservice einen Ersatzfischereischein beantragen. Der Antrag muss unter Vorlage des Prüfungszeugnisses persönlich gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Ersatzfischereischein den gleichen Gültigkeitszeitraum wie der ursprüngliche Schein hat. Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

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Ju­gend­fi­scher­eisch­ein be­an­tra­gen

Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich, um angeln zu dürfen. Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung erworben werden. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Jugendfischereischein ist gültig vom 01.01. bis 31.12. des Jahres. Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

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Bür­ger­ent­scheid

Abstimmungsberechtigten zu einem Bürgerentscheid werden auf Antrag Briefabstimmungsunterlagen zugesandt. Damit kann die Stimme schon vor dem Abstimmungstag abgegeben werden. Es ist auch möglich, eine Versandadresse anzugeben, zum Beispiel die Urlaubsadresse im Ausland.

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Grund­si­che­rung be­an­tra­gen

Voraussetzungen sind: - Der gewöhnliche Aufenthalt liegt in der Bundesrepublik Deutschland, - die Regelaltersgrenze ist erreicht (Eintritt in die Regelaltersrente) oder - das 18. Lebensjahr ist vollendet und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (z. B. Leistungen nach dem SGB II, auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen Sie diese zunächst ausschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist. Neben…

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Asyl­be­wer­ber­leis­tun­gen

Voraussetzungen für den Leistungsbezug: gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, Wohnsitzbeschränkung lautet auf Bad Salzuflen oder im Rahmen des Asylverfahrens ist Bad Salzuflen der Zuweisungsort vorrangige Leistungen sind ausgeschöpft zum Beispiel Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II, Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld, Krankengeld das vorhandene Vermögen ist vor Einsetzen der Hilfe bis auf den jeweils aktuellen Freibetrag aufgebraucht. Die…

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So­zi­al­hil­fe

Wichtige Voraussetzungen: Der gewöhnliche Aufenthalt liegt in der Bundesrepublik Deutschland, das 18. Lebensjahr wurde bereits vollendet, aus gesundheitlichen Gründen liegt vorübergehende Erwerbsminderung vor, das 65. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet. Sollten vorrangige Ansprüche (zum Beispiel Leistungen nach dem SGB II, auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen diese zunächst ausgeschöpft werden, da die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) eine nachrangige…

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Be­ur­kun­dun­gen

Was kann beurkundet werden? Vaterschaftsanerkennung Erforderlich für nichtehelich geborene Kinder. Zustimmungsbedarf durch die Mutter. Ab dem 3. Monat der Schwangerschaft möglich. Kostenfrei beim Jugendamt oder Standesamt, kostenpflichtig beim Notar. Gemeinsames Vorsprechen von Vater und Mutter empfohlen, aber nicht zwingend. Einzelbeurkundung möglich. Mutterschaftsanerkennung Notwendig, wenn ein Elternteil oder beide die italienische oder vietnamesische…

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Vor­kaufs­recht und sa­nie­rungs­recht­li­che Ge­neh­mi­gung

Allgemeines und besonderes Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadt Bad Salzuflen besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Laut § 24 Absatz 1 des Baugesetzbuches BauGB) und nach § 25 besonderes Vorkaufsrecht steht der Stadt Bad Salzuflen unter anderem ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu, wenn im Bereich eines Bebauungsplans für Flächen, für die öffentliche Zwecke oder Flächen/ Maßnahmen zum Ausgleich festgesetzt sind, …

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Mu­sik­schul­an­mel­dung

Anmeldung zum intrumentalen und vokalen Unterricht, Ensembles und Bands ist jederzeit möglich. Bitte nur per Anruf oder E-Mail, da eine individuelle Beratung erwünscht ist.

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Ren­te be­an­tra­gen

Zum Thema Rente gibt es für Bad Salzuflen vier Ansprechstellen mit folgenden Aufgaben: 1. Versicherungsstelle der Stadtverwaltung Aufnahme von Rentenanträgen Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung Information und Hilfestellung bei Fragen rund um die gesetzliche Rente, z.B. Erläuterung von Bescheiden und Schreiben der Rententräger Prüfung von Versicherungsverläufen und Entscheidungen der Rententräger sowie ggf…

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