Gewerbe ummelden
Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb von Bad Salzuflen, die Veränderung des Angebotes (der Ware/n oder Tätigkeiten), die Namensänderung z.B. durch Eheschließung/Scheidung sowie Änderungen des Firmennamens ist der Gewerbemeldestelle anzuzeigen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben. Die Gewerbemeldung kann schriftlich per Fax, Post, E-Mail oder Online über das …